Zum Prozessauftakt im Kölner Landgericht äußerte sich der Angeklagte ausführlich zu den Tatvorwürfen.
Kölner VeedelEinbrecher trifft im Schlafzimmer auf die Bewohnerin – Opfer noch immer traumatisiert

Der geständige Einbrecher mit einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Ihre Wohnung liegt über dem Heizungskeller, nachts war es der Bewohnerin in Seeberg oft zu warm. Um das auszugleichen, ließ sie ihre Balkontür „auf Kipp“ stehen – und lockte so einen brutalen Einbrecher an. Während die körperlichen Wunden lange verheilt sind, leidet die Geschädigte auch anderthalb Jahre nach dem Überfall schwer an den psychischen Folgen. Am Montag startete am Landgericht der Prozess gegen den Verdächtigen. Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab.
Köln: Einbrecher trifft in Seeberg auf die Bewohnerin
Der Angeklagte habe die Balkontür der Wohnung im Hochparterre aufgehebelt, so erklärte es die Staatsanwältin in Saal 32 des Justizgebäudes. Der Einbrecher habe die Räume nach möglicher Beute durchsucht. „Im Schlafzimmer traf er auf die wach im Bett liegende Bewohnerin“, heißt es in der Anklageschrift. Erst habe die 54-Jährige den Fremden nicht wahrgenommen, sich dann aber auf die andere Seite gedreht. So erblickte sie den Einbrecher, der „im Katzenbuckel“ auf dem Boden kniete.
„Hey!“, habe die Bewohnerin erschrocken gerufen, woraufhin der Angeklagte hochgeschreckt sei. „Er stürzte sich auf die Geschädigte“, sagte die Staatsanwältin und habe sich auf diese gekniet. Mehrfach habe der Mann ihr ins Gesicht geschlagen und der Frau eine stark blutende Platzwunde zugefügt. In Todesangst hatte die Bewohnerin um Hilfe geschrien. Zufällig war in jener Nacht ein Anwohner unterwegs, der gerufen habe. Daraufhin habe der Einbrecher fluchtartig den Tatort verlassen.
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Die Handwerkerin war nach dem Einbruch so schwer traumatisiert, dass sie nicht mehr in ihrer Wohnung leben wollte. Sie zog zum Sohn, ließ sich dann für mehrere Monate in eine psychiatrische Klinik einweisen. Danach wollte sie in ein Frauenhaus, habe aber keinen Platz gefunden, so berichtete sie es der Polizei. Sie sei dann doch wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt – habe aber jede Nacht Angst und könne kaum schlafen. Ihren Beruf als Handwerkerin könne sie daher nicht mehr ausüben.
Köln: Angeklagter verliert persönliche Gegenstände am Tatort
„Das tut mir unendlich leid“, sagte der Angeklagte. Er sei in jener Nacht von einer Party in Chorweiler gekommen, habe dort Alkohol und Kokain konsumiert. Da er den Bus verpasst habe, sei er draußen herumgeirrt. Erst habe er Gegenstände aus einem Cabriolet gestohlen, dann die offene Balkontür entdeckt. „Ich dachte, es sei niemand zu Hause“, so der Mann. Auf der Flucht hatte der Täter seinen Rucksack mit Ausweis verloren und konnte so und mit einem DNA-Abgleich identifiziert werden.
Ein Ermittler der Polizei erklärte, dass der Einbrecher im Schlafzimmer auch eine Baseballkappe der Marke Gucci mit auffälligen Donald-Duck-Motiven verloren habe – mit jener Mütze hatte der Mann auf den Internet-Plattformen Facebook und TikTok posiert. Durch das umfassende Geständnis blieb der Geschädigten immerhin eine Aussage im Zeugenstand und eine direkte Konfrontation mit ihrem Peiniger im Gerichtsgebäude erspart. Ein Urteil in dem Fall war für kommende Woche eingeplant.
Köln: Das rät die Polizei zum Schutz vor Einbrechern
Das rät die Polizei: Türen und Fenster sollten immer vollständig verschlossen werden, auch wenn man Haus oder Wohnung nur für kurze Zeit verlässt. Ein gekipptes Fenster gilt für Einbrecher als offene Einladung, auch Balkon- oder Terrassentüren sollten stets verriegelt sein. Haustüren nur zuzuziehen, reicht nicht: Einbrecher können viele Türmodelle leicht öffnen. Besonders riskant ist es, außerhalb Ersatzschlüssel zu deponieren – „klassische Verstecke“ etwa unter der Fußmatte kennen auch Täter.
Neben der mechanischen Sicherung – hier berät auch die Opferschutzstelle der Polizei – spielt auch das Verhalten der Bewohner eine wichtige Rolle. Die Polizei empfiehlt grundsätzlich, auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nachbarschaft zu achten und Auffälligkeiten sofort zu melden. Wer längere Abwesenheiten plant, sollte diese nicht öffentlich ankündigen, etwa in sozialen Netzwerken. Zeitschaltuhren für Licht und Rollläden können den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause ist.
Wenn sich ein Einbrecher bereits in der Wohnung oder im Haus befindet, steht der eigene Schutz an erster Stelle. Die Polizei empfiehlt dringend, eine direkte Konfrontation zu vermeiden und stattdessen das Gebäude möglichst schnell zu verlassen. Kann man nicht sofort fliehen, sollte man versuchen, auf sich aufmerksam zu machen, etwa durch das Öffnen eines Fensters und lautes Rufen nach Hilfe. Im aktuellen Landgerichtsfall waren es die Hilfeschreie, die den Einbrecher in die Flucht schlugen.

