Illegaler Unterstand für Forstmaschinen soll weg. Der Streit darüber mit dem Bauamt schwelt schon seit 2008. Jetzt reicht es dem Waldbesitzer.
Streit mit BauamtKonflikt um Schwarzbau in Klefhaus droht zu eskalieren

Der Unterstand in Klefhaus schützt die Forstmaschinen vor Regen.
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Es ist ein bisschen wie Urlaub: die Natur, die Ruhe, gerade watscheln zwei Gänse und zwei Enten über die schmale Straße in Klefhaus, einem abgelegenen Ortsteil oberhalb des Sülztals. Doch die Idylle trügt: Waldbesitzer Franz Schwope aus Bergisch Gladbach-Herkenrath führt seit Jahren einen erbitterten Kampf gegen die Bürokratie. Jetzt reicht es ihm.
Streitpunkt ist ein Unterstand für seine forstwirtschaftlichen Maschinen. Das Bauamt Overath besteht auf einen Abriss. Es handelt sich um einen Schwarzbau. Diplomingenieur Schwope, 84 Jahre alt, erfolgreicher Unternehmer im Ruhestand im Bereich der Roboter-Greiftechnik und Träger des Bundesverdienstkreuzes für sein soziales Engagement, versteht die Welt nicht mehr: „Niemand, wirklich niemand stört diese Remise.“
Ohne schützendes Dach sind die Gerätschaften dem Wetter ausgesetzt und würden verrotten
Unter einer Überdachung am Straßenrand parkt Schwope auf seinem eigenen Grundstück Fahrzeuge, die er zur Bewirtschaftung seines Waldstücks benötigt: Traktor, Bagger, Kippwagen und Rückewagen, um Bäume abzutransportieren. „Ohne schützendes Dach sind die Gerätschaften dem Wetter ausgesetzt und würden verrotten.“ Die Kosten für die Anschaffungen beziffert er mit rund 200.000 Euro.

Wünschen sich weniger Bürokratie und mehr Bürgerfreundlichkeit: Franz Schwope (r.) und Enkel Timo.
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Außer einem Bio-Bauernhof, einem kleinen Wohnhaus sowie dem leerstehenden Gebäudekomplex des früheren Schullandheims, das 2023 aufwendig saniert vorübergehend in ein Wohn-und Schulungszentrum des DRK umgebaut wurde, gibt es am Ende des steilen Wegs nichts.
Der Konflikt mit dem Bauamt schwelt seit 2008
Der Konflikt mit dem Bauamt schwelt seit 2008. Damals hatte Schwope der Kirche 40 Hektar Land abgekauft: 28 Hektar Wald und 22 Hektar Wiese. Sein Plan: den erst durch Sturm Kyrill, dann später durch den Borkenkäfer stark geschädigten Wald wieder aufzuforsten. Doch er erhielt von der Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde keine Baugenehmigung für eine feste Unterstellhalle für seine Gerätschaften auf einer Wiese in seinem Areal.

Das Stück Straße vor der Zufahrt zum früheren Landschulheim gehört Schwope. Wenn er wollte, könnte er es für die Durchfahrt absperren.
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Die Begründungen: Mit 84 sei Schwope zu alt. Es bestünden „aufgrund des Alters berechtigte Zweifel“ daran, dass der Forstbetrieb auf Generationen angelegt sei, wird in einem sechsseitigen Bescheid ausgeführt. Dies empfindet Schwopes Enkel Timo, 17 Jahre alt, mit dabei beim Ortstermin, als Nackenschlag. „Schon als Kind habe ich meinem Opa bei der Baumpflege geholfen“, erzählt er, „ich habe großes Interesse an der Forstarbeit.“
Schwope klagte 2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln und verlor
Der Streit mit der Stadt hinterlasse bei ihm ein „bedrückendes Gefühl.“ Er habe vor, erst eine Lehre zum Automechatroniker zu machen und später die Ausbildung auszuweiten auf Land- und Baumaschinen. Das Hauptargument für die Absagen des Bauordnungsamtes ist: Das Bauvorhaben liegt im ländlichen Außenbereich, also außerhalb bebauter Ortslagen. Dort seien nur solche Vorhaben zulässig, die einem wirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienten.
Aber nach einem Teilverkauf seien, so die Verwaltung, Schwopes Waldflächen mit jetzt nur noch 18,74 Hektar zu klein, um ihm eine baurechtliche Privilegierung zum Bauen im Außenbereich zuzugestehen. Dagegen klagte Schwope 2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln und verlor den Prozess: Er muss seine Remise abreißen. Die Stadt hat bereits ein erstes Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt, weil Schwope die vor Gericht vereinbarte Frist nicht eingehalten hat.
Stadt Overath bestreitet Vorwürfe
Der Erste Beigeordnete der Stadt Overath, Thorsten Steinwartz, bezeichnet den Fall als langjährigen, verwaltungs- und gerichtsfesten Konflikt – und weist den Vorwurf mangelnder Bürgerfreundlichkeit zurück. Bereits 2007 sei aufgefallen, dass Schwope die Remise ohne Baugenehmigung errichtet habe, ein Legalisierungsantrag sei damals letztlich zurückgezogen worden. 2018 habe die Stadt das Verfahren wieder aufgenommen, weil Schwope nach Aktenlage „wider besseres Wissen“ weitere Anlagen ohne Genehmigung errichtet habe.
In mehreren, teils langwierigen Antragsverfahren sei versucht worden, die Anlagen zu legalisieren – ohne Erfolg. Die Rechtsauffassung der Stadt sei zudem in drei Verfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht „vollumfänglich bestätigt worden“. Aus einem Beschluss zitiert die Stadt eine Richterin, die Behörde sei dem Antragsteller „über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren … äußerst großzügig entgegengekommen“.
Probleme gab es mit überholten und fehlerhaften Unterlagen
Im Verlauf des Verfahrens habe es Probleme mit überholten und fehlerhaften Unterlagen gegeben, erklärt Steinwartz. Flächen als Wald seien einbezogen worden, die keine Waldflächen seien – der Antrag sei deshalb am Ende nicht in der Sache abgelehnt, sondern wegen Unvollständigkeit zurückgeschickt worden.
Inhaltlich begründet die Verwaltung die Ablehnung auch damit, dass die Voraussetzungen für eine Privilegierung im Außenbereich nicht erfüllt seien: Ein forstwirtschaftlicher Betrieb müsse langfristig, nachhaltig und wirtschaftlich angelegt sein. Das Lebensalter Schwopes sei dabei kein Ausdruck fehlender Bürgernähe, sondern Teil der „objektiven Prüfung“ – der Beigeordnete schreibt, es sei „offensichtlich“, dass Schwope den Betrieb nicht mehr über Jahrzehnte führen könne.
Die Stadt sollte, bevor sie auf ihre eigenen Rechte pocht, erst einmal ihre eigenen Sachen in Ordnung bringen
„Ich möchte meinen Enkeln etwas Vernünftiges hinterlassen.“ Deshalb ist er so verärgert: „Die Stadt sollte, bevor sie auf ihre eigenen Rechte pocht und anderen Knüppel zwischen die Beine wirft, erst einmal ihre eigenen Sachen in Ordnung bringen.“ Denn die steile Straße in Klefhaus, gerade neu gepflastert und verbreitert, befindet sich nicht vollständig im Besitz der Stadt. Miteigentümer ist Schwope. Ihm gehört genau der Straßenabschnitt unterhalb seines Unterstands bis hinter die Einfahrt zum leerstehenden DRK-Schulungszentrum.
„Wenn ich wollte, könnte ich die Straße, auf dem Stück abriegeln“, sagt der Herkenrather. Die Folge: Kein Fahrzeug käme mehr durch. Die Vermarktung des leerstehenden Schulungszentrums ohne Zufahrt wäre aussichtslos. „So weit möchte ich es natürlich nicht kommen lassen“, betont Schwope, „ich habe die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, dass noch einmal neu nach einer Lösung gesucht wird.“
