Neue Gesetzeslage könnte der Stadt ab 2027 mobile Tempokontrollen ermöglichen
VerkehrStadt Overath prüft eigene Blitzer

Kommt die Gesetzesänderung, könnte auch die Stadt Overath selbst Temposünder ins Visier nehmen.
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Blitzer werden für die meisten Verkehrsteilnehmer über kurz oder lang irgendwann zu einem Ärgernis. Auch wenn nicht gerade Freude aufkommt, wenn das Knöllchen daraufhin in den Briefkasten flattert, stellen Raser besonders innerorts eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Möglicherweise könnte es in Zukunft für Raser in Overath teurer werden. Bisher dürfen Blitzer nur vom Landkreis, der Polizei und Kommunen mit über 60.000 Einwohnern aufgestellt werden. Das könnte sich jedoch ändern. In Düsseldorf wird gerade eine Änderung des NRW-Ordnungsbehördengesetzes vorbereitet, das es auch Kommunen ab 25.000 Einwohnern gestatten würde zu blitzen. Somit wäre auch die Stadt Overath dazu bemächtigt. Wie Jörg Schiefer, Zweiter Beigeordneter der Stadt Overath, erklärt, werde das auch erwägt.
Zusammenarbeit mit anderer Kommune zu aufwendig
„Das wurde auch schon in der Vergangenheit geprüft, als es hieß, dass sich Kommunen auch zusammentun können, um so blitzen zu dürfen. Allerdings hat sich für uns herausgestellt, dass das mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre“, erläutert Schiefer. Wenn die neue Gesetzesänderung eintrete, könne Overath auch ohne Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune Blitzer aufstellen. Auf diese Art und Weise könnte es für die Stadt sinnvoll sein.
In Vorbereitung auf die Gesetzesänderung seien bereits Anbieter von mobilen Blitzern kontaktiert und Angebote eingeholt worden. Genaue Bereiche oder weitere Details seien laut Schiefer aber noch nicht geprüft worden, schließlich befinde sich die Änderung seines Wissens nach aktuell im Referentenentwurf. Mit dem Ergebnis rechne man in der Stadtverwaltung erst im Jahr 2027.
Woche für Woche ein neuer Standort
Wenn kommunale Blitzer angeschafft würden, so Schiefer, dann keine mit einem festen Standort, sondern mobile Geräte, die dann Woche für Woche den Posten wechselten. Ob dadurch zusätzliches Personal nötig werde, komme darauf an, für welchen Anbieter man sich entscheide, möglich sei es aber. So würden manche Anbieter ein Leasingmodell offerieren, bei dem auch die Bearbeitung der Verstöße mitinbegriffen wäre. Bei anderen würden die Bilder erworben und von der Ordnungsbehörde selbst bearbeitet. Welches Modell am meisten Sinn ergibt, sei noch nicht berechnet worden.
Auch wenn die Entscheidung für oder gegen ein kommunales Blitzen ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstelle, sprich, über das die Verwaltung selbst entscheiden könne, sei es möglich, dass die Anschaffung der Geräte eine Frage für den Stadtrat sei. „Ich finde es aber ohnehin besser, die Lokalpolitik bei solchen Angelegenheiten einzubeziehen. Deshalb habe ich sowieso vor, den Stadtrat darüber abstimmen zu lassen“, sagt Schiefer.
Wie der Zweite Beigeordnete weiter erläutert, darf bei der Entscheidung nur die Sicherheit im Straßenverkehr als Faktor eine Rolle spielen. „Die Einnahmen stehen dabei nicht im Vordergrund“, betont er in Bezug auf die Bußgelder. Auch wenn sie keine Rolle spielen: Sollte sich der Overather Stadtrat für das kommunale Blitzen entscheiden, würden die Bußgeldeinnahmen sicherlich nicht schaden. Denn auch Overath, das sich in einem Haushaltssicherungskonzept befindet, hat mit Finanzierungslücken zu kämpfen. Dafür müssten die Ausgaben für das Blitzen jedoch niedriger sein als die Einnahmen.
