DiskussionHochwasserschutz-Bauplan für Sülzufer-West in Rösrath wackelt für einen Moment

Lesezeit 2 Minuten
Beim Blick von der Rathausbrücke sülzabwärts liegt am rechten Flussufer das Gebiet des Bebauungsplans „Sülzufer West“ – zwischen Fluss und Hauptstraße.

Beim Blick von der Rathausbrücke sülzabwärts liegt am rechten Flussufer das Gebiet des Bebauungsplans „Sülzufer West“ – zwischen Fluss und Hauptstraße.

Das Gebiet liegt aus heutiger Sicht nicht in einem Überschwemmungsgebiet.

Kontrovers diskutiert wurde im Stadtrat erneut der Bebauungsplan Sülzufer-West, den der Planungsausschuss in der Vorwoche bereits abgesegnet hatte. Eine solche ausführliche Diskussion im Stadtrat ist ungewöhnlich, wenn zuvor schon im Ausschuss inhaltlich diskutiert wurde. Doch der neue ZLR-Fraktionschef Daniel Jaeckel verwies auf Erkenntnisse, die er inzwischen eingeholt habe: So habe er auf Nachfrage beim NRW-Umweltministerium erfahren, dass die Karten zu den Überschwemmungsgebieten bis Dezember 2025 zu überarbeiten seien.

Angesichts dieser klaren Perspektive und des nicht allzu fernen Zeitpunkts sei die im Ausschuss erfolgte Abwägung der Einwendungen zu dem Bebauungsplan „grob verwaltungsfehlerhaft“, dem Bebauungsplan könne daher nicht zugestimmt werden. Grünen-Fraktionschef Markus Plagge fragte anschließend, ob eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans sinnvoll sei – angesichts der Erwartung, dass binnen zwei Jahren das im Juli 2021 tatsächlich überschwemmte Gebiet zu einem juristischen Überschwemmungsgebiet erklärt werde.

Ausreichende Absicherung ist ungewiss

Die Stadtverwaltung widersprach daraufhin beiden Politikern. Fachbereichsleiter Christoph Herrmann sagte, trotz der Aussage aus dem Ministerium sei es ungewiss, ob eine Überarbeitung der Karten für Überschwemmungsgebiete in zwei Jahren wirklich vorliegen werde – das ergebe sich aus bisherigen Erfahrungen.

Außerdem sei nicht zu erwarten, dass das neu festzulegende juristische Überschwemmungsgebiet dem im Juli 2021 überschwemmten Gebiet entsprechen werde. Grundlage sei ein neu zu definierendes „100-jähriges Hochwasser“. Die Grenzen des künftigen Überschwemmungsgebiets seien „völlig unklar“.

Noch andere Punkte im Hochwasserschutz

Eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans wollte Herrmann nicht empfehlen, dabei seien neben Hochwasserschutz „noch andere städtebauliche Gesichtspunkte“ zu berücksichtigen. Herrmann wies darauf hin, dass die Stadt bei einem Baustopp für die im Juli 2021 überschwemmten Flächen eine „Vielzahl von Grundstücken der Bebauung entziehen“ würde.

Fors-Park-Fraktionschef Yannick Steinbach bedankte sich daraufhin für die „Klarstellung“ der Verwaltung, dass die Festsetzung neuer juristischer Überschwemmungsgebiete „in den Sternen“ liege. Gegenüber der Ausschuss-Sitzung gebe es also „keine neuen Erkenntnisse“. Der Planungsausschuss-Vorsitzende Jürgen Bachmann (SPD) stellte fest: „Es hat eine sachgerechte Abwägung der Einwendungen im Ausschuss stattgefunden.“

Lothar Schneid (Grüne) sagte, die Diskussion sei „zu emotional“. CDU-Fraktionschef Marc Schönberger fand, es sei nicht sinnvoll, die Ausschuss-Diskussion zu wiederholen. Daraufhin beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit den Bebauungsplan – bei zwei Nein-Stimmen (ZLR) und neun Enthaltungen (sieben aus der Grünen-Fraktion, je eine aus CDU und FDP).

KStA abonnieren