Trotz einzelner Liquiditätsproblemen geben Angeklagte im Prozess um einen mutmaßlichen Millionenbetrug ihre Luxusgegenstände auf.
MillionenbetrugRösrather Angeklagter und Tochter verzichten auf Gold und Jacht

Der Prozess um den Millionenbetrug vor dem Landgericht geht weiter.
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Neue Entwicklungen im Prozess um einen mutmaßlichen Millionenbetrug mit staatlichen Coronahilfsleistungen sowie Unterstützungsleistungen nach dem Starkregen im Sommer 2021, der in der Region zu teilweise schweren Überschwemmungen und überfluteten Kellern und Wohngebäuden geführt hatte: Wie ein Landgerichtssprecher auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigte, haben der 58-jährige Rösrather, seine 38-jährige Verlobte sowie die ehemals mitangeklagte, mittlerweile aber von dem Verfahren abgetrennte Tochter (24) des 58-Jährigen, auf jegliche Ansprüche an einem ein Kilogramm schweren Goldbarren verzichtet. Momentan liegt der Verkaufswert für ein solches Kilogramm Gold bei rund 90.000 Euro.
Der Goldbarren war laut der Aussage des Verlobten (24) der 24-Jährigen Gladbacherin von ihm in einer Art Nacht- und Nebelaktion aus einem Versteck im Haus des Rösrathers geborgen worden. Der Mann hatte das Gold an sich genommen, weil er angesichts des damals gegen seine Verlobte laufenden Strafverfahrens Werte habe sichern wollen, wie er Mitte Mai vor Gericht ausgesagt hatte.
Die Jacht der Angeklagten liegt in Slowenien
Zudem verzichteten die Angeklagten auch auf Eigentumsrechte an einer Jacht, die in Slowenien liegt und im Zuge der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden war. Die Jacht, die auf den Namen der 24-Jährigen eingetragen ist, soll nun von ihr verkauft werden und der Erlös an den Fiskus überwiesen werden. Eine sogenannte „freihändige“ Verwertung der Jacht sollte in der Regel zu höheren Einnahmen führen als etwa eine Verwertung durch einen Gerichtsvollzieher. „Ein ertragreicher Tag für den Fiskus“, hieß es aus Justizkreisen zu den umfassenden Verzichtserklärungen seitens der Angeklagten gegenüber dieser Zeitung.
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Zudem scheint der 58-jährige Rösrather mittlerweile unter Liquiditätsproblemen zu leiden, was bei kolportierten Stundenhonoraren der Anwälte von bis zu 450 Euro nicht weiter verwundert. Anfang der Woche hatten jedenfalls sämtliche Verteidiger des 58-Jährigen ihre Mandate niedergelegt; ein Schritt, der wohl darauf hindeutet, dass die weitere Bezahlung nicht gesichert ist.
Gericht erneuert Mandat des früheren Plfichtverteidigers
Daraufhin erneuerte das Gericht das Pflichtmandat des früheren Pflichtverteidigers des 58-Jährigen. Zur Sicherung des weiteren Verfahrens, das seit Anfang April vor dem Landgericht verhandelt wird, erwägt die 9. Große Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Thomas Stollenwerk aber einen der beiden anderen Verteidiger ebenfalls mit einem Pflichtmandat auszustatten.
Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden zunächst von der Staatskasse getragen. Im Falle einer Verurteilung werden die Summen allerdings dem Angeklagten auferlegt, so dass er nach dem Ende des Verfahrens für diese Kosten aufkommen muss. Der Prozess wird fortgesetzt.

