Wegen AusschreitungenAn Karneval gilt in Bedburg und Bergheim wieder ein Glasverbot

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Symbolbild einer kostümierten Frau: An Karneval gibt es in Bedburg und Bergheim ein Glasverbot

An Karneval gibt es in Bedburg und Bergheim ein Glasverbot. (Symbolbild)

Die Städte Bedburg und Bergheim lassen an den tollen Tagen keine Flaschen und Gläser an den Hotspots zu und kontrollieren auch.

In Bedburg und Bergheim gibt es während der Karnevalstage ein Glasverbot. So ist per Ratsbeschluss das Mitführen von Glasflaschen und Trinkgläsern an Weiberfastnacht und Karnevalssonntag von 6 bis 24 Uhr im Bergheimer Stadtkern verboten.

Ausgenommen hiervon sind der Erwerb und der Transport von Glasflaschen für den häuslichen Gebrauch und für den Gaststättenbetrieb. Die Verbotsbereiche sollen deutlich ausgeschildert werden.

Ordnungsamt kontrolliert in Bergheim Glasverbot an Karneval

In der Fußgängerzone stehen Glassammelbehälter, damit dort Glasflaschen und Trinkgläsern vor Ort entsorgt werden können. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden an den genannten Tagen die Einhaltung der Bestimmungen verstärkt kontrollieren.

„Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Eltern werden gebeten, dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche über die Karnevalstage nicht zum Konsum von Alkohol verleitet werden“, teilt die Stadt Bergheim mit.

Auch in Oberaußem wird das Glasverbot an Karneval kontrolliert

An das Verantwortungsbewusstsein von Wirten und Vereinen wird gleichfalls appelliert. Auch rund um das Bürgerhaus Oberaußem soll es ein Glasverbot geben, da es dort in den vergangenen Jahren zu Ausschreitungen gekommen sei.

Ein Trinkglas- und Glasflaschenverbot gilt laut Stadt daher an Weiberfastnacht, 12 bis 3 Uhr, Karnevalssamstag, 17 bis 3 Uhr, und Rosenmontag, 12 bis 3 Uhr an folgenden Orten: Theodor-Bondü-Platz, Parkplatz und der Spielplatz hinter dem Bürgerhaus und Teile der Bergheimer Straße sowie auf den Straßen In der Mitte, Zur Ville, Zum Bohnenbach und Niederaußemer Straße.

In Bedburg ist die Verbotszone rund ums Festzelt

Die Bedburger Glasverbotszone gilt rund um das Festzelt auf dem Bedburger Schlossparkplatz und erstreckt sich von der Zufahrtsstraße zum Schlossparkplatz ab Ecke Lindenstraße über den Schlossparkplatz bis zum Bedburger Schloss und wird entsprechend ausgeschildert.

Das Glasverbot gilt dort an Weiberfastnacht, 9.30 Uhr, bis Freitag, 3 Uhr. Weiter geht es von Freitag, 18 Uhr, bis Samstag, 3 Uhr, sowie Samstag, ab 18.00 Uhr bis Sonntag, 3 Uhr.

An Karnevalssonntag beginnt das Glasverbot ab 13.30 Uhr bis Rosenmontag, 3 Uhr. Ausgenommen von diesem Verbot sind Getränkelieferanten sowie Personen, die die Glasbehältnisse offensichtlich und ausschließlich für den häuslichen Gebrauch mitführen.

Bedienstete des Ordnungsamtes der Stadt Bedburg sowie der Polizei sind berechtigt, stichprobenartig Kontrollen von Taschen und Gepäckstücken durchzuführen.

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