40-Jähriger stach mit einem Schraubendreher in den Oberkörper und Bauch seines Schwagers. Auch einen weiteren Verwandten verletzte er schwer.
Prozessauftakt in KölnZwei Männer in Brühl lebensgefährlich verletzt – Angeklagter sieht sich als Opfer

Das Landgericht in Köln
Copyright: Dennis Vlaminck
Aussage steht gegen Aussage im Prozess um den versuchten Totschlag am 21. April 2021, für den sich jetzt ein 40-jähriger Techniker vor dem Landgericht verantworten muss. In einem Streit mit einem Bruder und einem Onkel seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau wegen des Umgangsrechts mit seinem Sohn soll der Angeklagte die beiden Männer plötzlich angegriffen und schwer verletzt haben.
Laut Anklage stach er mit einem Kreuzschlitzschraubendreher von acht Zentimetern Länge viermal in den Oberkörper und Bauch des Schwagers. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste notoperiert werden. Der Onkel trug potenziell lebensgefährliche Stichverletzungen im Oberschenkel davon. Dennoch sollen es die beiden Männer geschafft haben, den angeheirateten Verwandten zu überwältigen, auf dem Boden zu fixieren und durch laute Rufe auf die Situation aufmerksam zu machen.
Brühl: Der Angeklagte behauptet, er habe sich nur wehren wollen
Passanten alarmierten die Polizei, die den mutmaßlichen Täter, der sich losreißen konnte und fliehen wollte, festnahm. Die Untersuchungshaft wurde am 29. Juni 2021 aufgehoben, da der 40-Jährige nicht vorbestraft ist, einen festen Wohnsitz in Schwerte bei Dortmund hat und einer geregelten Arbeit nachgeht.
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Aus Sicht des Angeklagten hat sich die blutige Auseinandersetzung anders zugetragen, als in der Anklageschrift beschrieben. Was der 40-Jährige über seinen Verteidiger Dr. Jürgen Graf vortragen ließ, klang nach einem unvermittelten Angriff vonseiten der Verwandten, bei dem die Gegenwehr eskalierte. Die beiden Männer sollen ihn, nachdem er seinen Sohn bei der Mutter abgeliefert und das Haus verlassen hatte, umzingelt und ohne ein Wort ins Gesicht geschlagen sowie getreten haben, bis er blutend am Boden lag.
Heute tut es mir leid, dass ich mich so gewehrt habe
Den Schraubenzieher will der Facharbeiter in einer Tasche seiner Latzhose gefunden haben. „Ich wollte einfach nur, dass die beiden aufhören, auf mich einzuschlagen“, beteuerte er vor Gericht. „In diesem Augenblick hatte ich Todesangst und habe, weil meine Augen geschwollen waren, ziellos um mich geschlagen. Heute tut es mir leid, dass ich mich so gewehrt habe“, räumte der Angeklagte ein.
Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers stellte zahlreiche Nachfragen zur Version des Angeklagten. Denn die Spuren am Tatort, die von der Rechtsmedizin dokumentierten Verletzungen der Beteiligten und die Zeugenaussagen der beiden anderen Männer entsprechen nicht den Angaben des Angeklagten zum wahrscheinlichen Tathergang.
Der Prozess vor dem Landgericht Köln wird fortgesetzt.