Uneinigkeit beim Thema DenkmalschutzAbriss des Schöddershofs in Erftstadt steht bevor

Lesezeit 3 Minuten
Dieser Anblick der Ortsmitte könnten bald der Vergangenheit angehören, wenn das Gebäude rechts abgebrochen werden sollte.

Dieser Anblick der Ortsmitte könnten bald der Vergangenheit angehören, wenn das Gebäude rechts abgebrochen werden sollte.

Erftstadt-Herrig – Alles schien geklärt beim Thema Schöddershof. Die Oberberg-Gruppe will auf dem Areal der historischen Vierkanthofanlage (Contzenhof) an Fliederweg/St.-Clemens-Straße in Herrig eine Privatklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie einrichten.

Doch die Rechnung wurde ohne die Denkmalschützer gemacht. Das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) war alles andere als erbaut von dem Vorhaben, den zur Hofanlage gehörenden Gebäuderiegel an der Ortsdurchfahrt abzubrechen. Dort sollte stattdessen eine Mauer errichtet werden, und dahinter ein Neubau entstehen. Die Engstelle im Ort sollte aufgeweitet werden.

Investor wollte Backsteine in Erftstadt wieder verwenden

Überdies sagte der Investor zu, die Backsteine des Gebäudeflügels für den Bau der Umfassungsmauer wiederzuverwenden. LVR-Mitarbeiter Dr. Oliver Meys, Wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Inventarisation, plädiert eindringlich für den Erhalt der kompletten Hofanlage. „Das Ortsbild im Bereich des alten Dorfkerns wird maßgeblich geprägt durch vier große Hofanlagen“, betont Meys.

Dazu gehöre auch die an der St.-Clemens-Straße. Die in dieser Form ebenfalls bereits auf der Tranchot-Karte von 1809 verzeichnete Kreuzung zwischen der St.-Clemens-Straße und dem Fliederweg bilde gleichsam das Zentrum der historischen Ortsstruktur. Die Verteilung der Hofstellen in Höhe der heutigen Kreuzung von St.-Clemens-Straße und Fliederweg sei seit 1496 unverändert überliefert.

Erftstadt: Zweites Gutachten kommt zu anderem Ergebnis

Die Hofanlage sei bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis der Lebensverhältnisse und des gesellschaftlichen Repräsentationsanspruchs wohlhabender Schichten der ländlichen Bevölkerung in der zweiten Hälfte des 19. und des frühen 20. Jahrhunderts.

Es gibt aber ein zweites Gutachten, in Auftrag gegeben von Hofbesitzer Ernst-Wilhelm Contzen und der Oberberg-Gruppe. Dieses kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Der renommierte Denkmalgutachter Dr. Geerd Dahms führt aus: „Bei der näheren Betrachtung der relativ einfachen Gebäude relativieren sich die Bedeutungskategorien des LVR. Bereits am Mauerwerk lässt sich die Erbauungszeit der Objekte als überregional weit verbreitete Backsteinbauweise aus der Zeit um 1880 bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs klar ablesen. Allerdings lässt sich hier nicht ablesen, dass es sich um den Hof eines wohlhabenden Bauern handelte, dessen Wohlstand durch architektonische Repräsentation widergespiegelt werden sollte.“

Stadt Erftstadt will Gebäude abbrechen

Weder sei ein ausreichender Denkmalwert vorhanden, „noch können die vorhandenen Gebäude unter Wahrung ihrer Identität wiederhergestellt werden, ohne dass quasi Nachbauten entstehen. Auch steht die Versorgung mit Klinikbetten des zu errichtenden Krankenhauses dem Denkmalschutz ebenso entgegen wie die Verkehrssicherheit“.

Die Stadtverwaltung folgte der Argumentation und plädierte in ihrer Beschlussvorlage im Stadtentwicklungsausschuss für den Abbruch. Die Fraktionen nahmen den Vorschlag auf. Bis auf die beiden fraktionslosen Stadtverordneten Bernd Bohlen und Marion Sand. Herrig werde nach dem Abbruch nicht mehr wiederzuerkennen sein, warnten sie.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Stadtverwaltung habe rechtzeitig für einen Denkmalschutz der Anlage sorgen müssen. Statt eines Schnellschusses solle die Meinung des Landeskonservators eingeholt werden. Viele Herriger wollten den Vierkanthof in Gänze erhalten wissen, argumentierten die beiden Ratsvertreter.

KStA abonnieren