Bürger sollen mehr informiert werden, einige Bäume fallen aus dem Schutz heraus, Ersatzpflanzungen können wegfallen.
Mehr Infos, weniger SchutzFrechen hat seine Baumschutzsatzung geändert
Einstimmig hat der Rat der Stadt die Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen. Dies sei aufgrund von Erkenntnissen aus der Bearbeitung von Anträgen, der Teilnahme an Fortbildungen sowie aus Erfahrungen von gegen die Stadt gerichteten Klagen erforderlich gewesen, so die Verwaltung.
Auch sollen Antragsteller für eine Baumfällung nun besser informiert werden. Maßgeblich sind dabei eine Änderung der Regel für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen, die Herausnahme kranker oder zu alter Bäume sowie der Bäume, die bis zu drei Meter weit zu einem Wohngebäude stehen.
Ersatzpflanzung kann entfallen
Bislang musste für jeden zur Fällung genehmigten Baum eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Nach der Rechtssprechung sei es aber nicht Aufgabe einer Baumschutzsatzung, ein bestimmtes ökologisches Gesamtpotenzial zu bewahren, so die Verwaltung – es gehe um den einzelnen Baum.
Daraus folgt, dass nun für Bäume, die zu alt oder krank sind sowie ein Risiko darstellen, kein Ersatz mehr geleistet werden muss. Allerdings nur, wenn die Kriterien nicht bewusst vom Eigentümer herbeigeführt wurden. Für die Fällung kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Auch die Regeln für Ersatzpflanzungen werden angepasst und die Möglichkeiten für Ausgleichszahlungen erweitert.
Schutzbereich wird eingeschränkt
Aus der Satzung herausgenommen wurden die Baumarten Fichte, Thuja (Lebensbaum) und Scheinzypresse, da sie besonders unter den Schäden des Klimawandels und Schädlingen leiden. Zudem sollen Bäume, die mit der Stammaußenkante näher als drei Meter zu einem Wohngebäude stehen, zukünftig aus dem Schutzbereich gestrichen werden. Nicht zu den Gebäuden zählen hierbei Garagen, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe oder Lagerhallen.
Die Liste der Ersatz-Bäume wird erweitert – ausgewählte Nadelgehölze und einige Laubbaumarten werden neu aufgeführt. Ersatzpflanzen sollten grundsätzlich heimische, standortgerechte Gehölze sein.