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U3-BetreuungDarum reicht die Stadt Frechen Klage gegen das Land NRW ein

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Auf dem Bild ist der Haupteingang des Verfassungsgerichtshof NRW in Münster zu sehen.

Der Verfasssungsgerichtshof NRW hat seinen Sitz in Münster am Picassoplatz.

Mit drei Mitstreitern fordert die Stadt mehr Geld vom Land für die Betreuung von Kindergarten-Kindern unter drei Jahren.

Die Stadt Frechen hat mit drei anderen Kommunen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land NRW beim Verfassungsgerichtshof NRW Münster eingelegt. Der Hintergrund: Sie fordern mehr Geld vom Land für die Betreuung von Kindergarten-Kindern unter drei Jahren. Das Land leistet grundsätzlich Ausgleichszahlungen an die Städte und Kommunen, um die Kindertagesstätten zu finanzieren.

Frechen: Hoffen auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag

Die Beschwerdeführer, darunter auch Köln, Bochum und Kamen, vertreten die Auffassung, dass diese in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewesen wären. Insgesamt geht es um mögliche Zahlungen von rund 470 Millionen Euro, der Anteil der Stadt Köln wird dabei auf fast 200 Millionen Euro geschätzt. Dem Vernehmen nach könnte auf Frechen ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag entfallen.

Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund unterstützen die Beschwerde. Der Städtetag beruft sich dabei auf ein extra in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das zu dem Schluss gekommen ist, dass das Land allen Kommunen höhere Zuschüsse hätte zahlen müssen. Beide Verbände teilen sich laut der Stadt die Verfahrenskosten.

Anerkennung von Mietkosten

„Bei den zwischen der Landesregierung und den Kommunen strittigen Punkten handelt es sich um die Anerkennung von Mietkosten bei der U3-Betreuung, Kosten für die Betreuung von U3-Kindern in der Kindertagespflege und Kosten, die den Kommunen durch die Übernahme von Trägeranteilen entstehen, weil Träger anderenfalls die Trägerschaft nicht übernehmen würden“, teilt die Stadt Frechen mit.

Darüber hinaus verweigere die Landesregierung eine rückwirkende Anpassung des Belastungsausgleichs für die Kindergartenjahre 2019/20 und 2020/21 gänzlich. In diesen seien die Verhandlungen über den Belastungsausgleich nach dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) coronabedingt pausiert worden.

Wann die gemeinsame Kommunalverfassungsbeschwerde in Münster verhandelt wird, steht zur Zeit noch nicht fest.