Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Unfalls auf der Frechener Straße dauert länger als geplant. Das Gericht plant einen Ortstermin.
„Reue allein reicht nicht“Bewährungshelfer zeichnet düstere Prognose für Hürther Todesfahrer

Die Frechener Straße wenige Tage nach dem schrecklichen Unfall. Die Markierungen der Verkehrsunfallteams der Polizei auf der Straße sind deutlich zu erkennen.
Copyright: Margret Klose
Der Prozess um den tödlichen Unfall im Juni 2025 auf der Frechener Straße in Hürth wird länger dauern als ursprünglich geplant. Am Ende des dritten und mit acht Stunden deutlich längsten Verhandlungstags am Landgericht Köln wurde deutlich, dass alle Beteiligten noch Klärungsbedarf haben. Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schorn hat am Mittwochabend (27. Mai) weitere Verhandlungstage terminiert, das Urteil könnte dann am 10. Juli gesprochen werden. Ursprünglich war dies für den 3. Juni vorgesehen.
Zu der Verzögerung kommt es unter anderem, weil Schorn einen Ortstermin an der Kreuzung Frechener Straße/Theresienhöhe für erforderlich hält. Zwar liegen den Prozessbeteiligten zahlreiche Fotos vom Unfalltag vor, allerdings könnten diese eine eigene Inaugenscheinnahme nicht ersetzen, sagte er. Unter anderem will er einen Eindruck darüber gewinnen, inwieweit die Furt, an der ein heute 21-Jähriger mit seinem BMW eine Schülergruppe erfasst hat, aus der Fahrtrichtung des Unfallwagens gut einsehbar ist.
Hürth: Welche Rolle spielte die Höhe des Grases am Fahrbahnrand?
Zudem war an allen drei Verhandlungstagen strittig, ob das Gras am Fahrbahnrand möglicherweise die Sicht des Fahrers auf die Fußgänger behindert haben könnte. Dies wird sich beim Ortstermin vermutlich nicht klären lassen, da der Landesbetrieb Straßen NRW in der vergangenen Woche den Grünstreifen gemäht hat. Dies geschehe turnusgemäß alle sechs Monate, sagte ein Sprecher der Behörde. Laut Unfallprotokoll stand das Gras stellenweise einen Meter hoch.
Richter Schorn will nun mit den zuständigen Behörden einen Termin abstimmen, an dem die Straßen an der Unfallstelle möglichst gesperrt werden sollen. Er räumte ein, dass ein solcher Ortstermin überaus ungewöhnlich sei und er selbst in seiner Karriere als Richter noch nie zuvor dazu eingeladen habe.

Der Unfallfahrer von Hürth (l.) muss sich seit dem 18. Mai vor dem Landgericht Köln verantworten. Er wird von Marc Donay vertreten.
Copyright: Jörn Tüffers
Klärungsbedarf sieht er zudem in der Frage, ob es technisch möglich ist, dass die Ampelanlage am Unfalltag eine Störung gehabt haben könnte. Zwar hat ein Sachverständiger Datenmaterial vom Tage ausgewertet und mit dem Schaltplan für die Ampeln abgeglichen – und keine Abweichungen feststellen können.
Eine andere Beobachtung will jedoch eine Polizeibeamtin am Folgetag anhand eigener Messungen gemacht haben: Demnach wäre die Fußgängerampel auf Grün gesprungen, als die Autofahrer noch Gelb hatten. Schorn machte deutlich: „Nur eines kann stimmen. Das müssen wir klären.“ Der Gutachter soll daher Informationen von einem Experten für Lichtzeichenanlangen einholen.
Hürth: Sollen Kinder vor Gericht aussagen, die den Unfall mit angesehen haben?
Daran ist auch Verteidiger Marc Donay gelegen. Er möchte zudem den 14-jährigen Sohn der Polizistin in den Zeugenstand rufen. Er hatte mit seiner Mutter die Ampelschaltung kontrolliert: Er stand mit seinem Handy an der Ampel für den fließenden Verkehr an der Frechener Straße, sie an der Fußgängerampel, an der die Schülergruppe von dem BMW-Fahrer erfasst worden waren. Die zehnjährige Avin und der Schulbegleiter Luis (25) wurden schwer verletzt und starben wenige Tage später.
Strittig ist dagegen bei den Prozessbeteiligten, ob Kinder, die den schrecklichen Unfall ansehen mussten, als Zeugen im Gericht aussagen sollen. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls erwägt, einen Jungen vorladen zu lassen, dem der 21-Jährige mit seinem Wagen über den Fuß gefahren war und dabei leicht verletzt wurde. Er will gesehen haben, dass der Unfallfahrer in den Fußraum geschaut hat, als er die Gruppe erfasste.
Diese Aussage, der er nach dem Unfall gegenüber Polizeibeamten gemacht hatte, wurde am ersten Prozesstag thematisiert. Bestätigt wurde sie durch den Vater des damaligen Viertklässler nun am Mittwoch. Er hielte es für „schlimm“, wenn sein Sohn das Geschehen noch einmal vor Gericht schildern müsste. Durch den Wechsel zur weiterführenden Schule im Sommer 2025 sei der Unfall glücklicherweise nicht mehr so präsent. Durch eine Aussage vor Gericht könne alles wieder aufbrechen.

Nach dem tödlichen Unfall an der Einmündung der Theresienhöhe auf die Frechener Straße wurde in einem Abschnitt der Straße Tempo 50 angeordnet.
Copyright: Andreas Engels
Verteidiger Donay hält nichts von dieser Idee: „Der Junge kann sagen, dass ihm jemand über den Fuß gefahren ist. Aber ich halte es für lebensfremd von einem Zehnjährigen, dass er in einer solchen Situation erkannt haben will, wohin der Fahrer geschaut hat.“
Richter Schorn hält es aus einem anderen Grund für nicht zwingend, den Jungen in den Zeugenstand – möglicherweise in einem geschützten Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zu rufen. Der Angeklagte habe ja zugegeben, dass er nicht auf die Straße geschaut habe. Er habe beim Überfahren der Kreuzung nach links in Richtung Theresienhöhe geschaut und erst dann wieder nach vorne, als er Luis und Avin erfasste. Auf die Höhe des Strafmaßes würde die Aussage des Jungen aller Voraussicht nach keine Auswirkung haben.
Hürth: Bewährungshelfer sieht „keine gefestigten Hinweise auf eine Neuorientierung“
Exakt aus dem Grund wiederum möchte die Anwältin von Luis' Eltern als Vertreterin der Nebenkläger weitere Eltern als Zeugen hören. Ihr geht es vor allem darum zu erfahren, wie deren Kinder die Folgen des Unfalls verarbeitet haben. Ihrer Ansicht nach müssten mögliche psychische Schäden in die Bewertung des Unfallgeschehens zwingend einfließen.
Der Nachmittag des dritten Prozesstages brachte erstmalig Einblicke in das Leben und die Persönlichkeit des Angeklagten, der bisher schweigt. Er nahm scheinbar gleichmütig auch die Aussage seines Bewährungshelfers hin, dessen Aussage darin mündete, er könne „nicht mit Sicherheit eine positive Prognose“ für den 21-Jährigen abgeben. Er sehe „keine gefestigten Hinweise auf eine Neuorientierung“. Heißt: Der 21-Jährige bewegt sich in einer Spirale verschiedener Straftaten.
Der 45-Jährige kennt den Unfallfahrer seit 2023. Damals hat ihn das Landgericht Köln als Bewährungshelfer für den jungen Hürther zugewiesen. Vorausgegangen war eine Verurteilung am Amtsgericht Brühl nach einem schweren Raubüberfall auf eine Tankstelle. Die Strafe von anderthalb Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zwei Monate vor dem Unfall auf der Frechener Straße war der damals 19-Jährige erneut verurteilt worden. Ein Bekannter, mit dem er zuvor Motorräder gestohlen hatte, war auf der Fahrt gestürzt. Sein Klient habe den Verletzten auf der Straße zurückgelassen und sei geflüchtet. Wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung im Straßenverkehr hat ihn dasselbe Amtsgericht erneut verurteilt, erneut setzte es die Straße zur Bewährung aus.
Hürth: Nur zwei Monate lagen zwischen Verurteilung und dem Unfall
Aktuell laufen neben dem Prozess in Köln wegen fahrlässiger Tötung zwei weitere Verfahren gegen den 21-Jährigen: eines wegen Einbruchsdiebstahls, ein anderes wegen Körperverletzung. Ein drittes wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sei eingestellt worden.
Der Bewährungshelfer bezeichnete es als bedenklich, dass zwischen der letzten Verurteilung und dem verhängnisvollen Unfall in Hürth so wenig Zeit liege. Eigentlich hätte die erneute Verurteilung zu einer „erhöhten Normenorientierung“ führen müssen. Das Gegenteil sei aber der Fall gewesen, sodass erhebliche Zweifel angebracht seien, dass der heute 21-Jährige sein Verhalten kontrollieren könne.

Die Schäden durch den Zusammenstoß waren an dem BMW deutlich zu sehen. Links ist die Höhe des Grases am Fahrbahnrand erkennbar.
Copyright: Eric Lamparter
Er habe ihn knapp drei Wochen nach dem Geschehen getroffen und als „extrem angefasst und mitgenommen“, aber auch wortkarg erlebt. Immerhin habe er Reue geäußert. Das reiche aber aus seiner Sicht nicht aus, sagte der Bewährungshelfer. Dass sich der junge Hürther nach dem Unfall zurückgezogen habe und sich kaum in die Öffentlichkeit traue, sei zudem nicht förderlich, um sein Leben in eine andere Richtung zu lenken.
Eine berufliche Perspektive sei zudem nicht erkennbar. Der 21-Jährige lebt bei seinen Eltern und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Mehrfach sprach der Bewährungshelfer von einer „posttraumatischen Belastungsstörung“. Auf Hinweis von Richter Schorn ging er mit Blick auf das jugendliche Alter seines Klienten nicht näher darauf ein.
Vor dem Unfall hat sich der heute 21-Jährige viel mit Autos beschäftigt, das ließ er zum Prozessauftakt durch seinen Verteidiger selbst erklären. Besonders mit seinem BMW. Das 5er-Modell, dessen Baureihe bis 2010 produziert wurde, fiel besonders durch verchromte Felgen auf. So wollen zwei Zeugen einen solchen Wagen am Unfalltag beim Überfahren zweier anderer roter Ampeln in Hürth gesehen haben.
Hürth: Der BMW hatte Felgen, die nicht zugelassen waren
Wie der Unfallsachverständige erklärte, hatte der Angeklagte diese in China produzierten und vermutlich übers Internet gekauften Felgen nicht beim Tüv eintragen lassen. Folglich bestand kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz für den BMW. Um den Wagen offensichtlich zusätzlich sportlicher wirken zu lassen, waren an den Rädern Distanzscheiben angebracht – dadurch wirkt er breiter.
Was dem Gutachter im Gegensatz zu den ermittelnden Polizeibeamten zudem auffiel – zumindest gab es darüber keinen Aktenvermerk: Der damals 20-Jährige war offenbar nicht angeschnallt, als er in die Schülergruppe fuhr: Im Verschluss des Sicherheitsgurtes war eine Attrappe eingesetzt, die verhinderte, dass der Wagen ein Warnsignal absetzte. Dies erklingt üblicherweise, wenn Insassen den Gurt nicht anlegen.
