Ob Pakete gestohlen wurden, wird noch ermittelt. Die Polizei prüft auch einen Zusammenhang mit einem ähnlichen Fall in Hermülheim.
Polizei ermitteltDiebe brechen mehrere Fächer einer Packstation in Hürth-Fischenich auf

Unbekannte haben mehrere Fächer einer Packstation in Fischenich aufgebrochen. Ob Pakete gestohlen wurden, wird noch ermittelt.
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Unbekannte haben am vergangenen Wochenende mehrere Fächer einer Packstation auf dem Parkplatz des Aldi-Markts an der Bonnstraße in Hürth-Fischenich aufgebrochen. Der Betreiber DHL hat Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Ermittler prüfen auch mögliche Zusammenhänge mit einem ähnlichen Fall in Hermülheim.
Die Polizei bestätigt einen Einsatz am Samstag (16. Mai) um 8.20 Uhr. Beamte entdeckten Hebelspuren an mehreren Ausgabefächern der Packstation. Fünf Fächer hätten offengestanden. Der genaue Tatzeitraum sei noch Gegenstand der Ermittlungen des Kriminalkommissariats 23, teilte eine Polizeisprecherin auf Nachfrage mit. Außerdem werde geprüft, ob sich in den geöffneten Fächern Pakete befunden haben und welchen Wert deren Inhalt gegebenenfalls hatte.
Hürth: Auch in Hermülheim wurde eine Packstation aufgebrochen
Darüber hinaus untersucht die Polizei, ob ein Zusammenhang mit dem Aufbruch einer Packstation im März auf dem Lidl-Parkplatz an der Kölnstraße in Hermülheim besteht. Auch in diesem Fall dauern die Ermittlungen noch an. In sozialen Medien berichtet ein Nutzer, er habe in der Vergangenheit mehrfach aufgebrochene Fächer an der Packstation gesehen.
Ob es eine Häufung solcher Fälle gibt, kann die Polizei jedoch nicht sagen. Solche Delikte würden nicht gesondert erfasst, deshalb wäre dafür eine aufwendige händische Auswertung notwendig, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Neben Diebstahlsdelikten kämen auch Sachbeschädigungen in Betracht, die im System nicht automatisiert nach Paket- oder Packstationen gefiltert werden könnten.
Hürth: DHL äußert sich nicht zu Sicherheitsvorkehrungen
DHL-Sprecherin Christina Schläger Herero bestätigte, dass Anzeige erstattet worden sei. Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens könne das Unternehmen jedoch keine weiteren Angaben machen. Grundsätzlich sei die Packstation „eine etablierte, zuverlässige und sichere Möglichkeit“, um DHL-Pakete zu empfangen und zu versenden. „Alle Automaten sind gesichert, jedoch geben wir öffentlich keine Auskunft über die Sicherheitsvorkehrungen“, sagte die Sprecherin. Trotz der steigenden Zahl von Packstationen sei „keine signifikante Steigerung der Aufbruchzahlen zu erkennen“.

Deutlich zu erkennen: Mehrere Fächer wurden aufgebrochen.
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In einem früheren Fall sagte ein anderer DHL-Sprecher: „Wir haben insgesamt mehr als 16.500 Packstationen in ganz Deutschland. Solche Aufbrüche sind jedoch äußerst selten.“ Schließlich könnten die Täter von außen nicht erkennen, ob überhaupt etwas in dem Fach liegt. „Und noch weniger wissen sie natürlich, was sich in einem möglichen Paket befinden könnte.“
Zur Frage, wer beim Verlust einer Sendung aus einer Packstation hafte, sei „eine pauschale Aussage nicht möglich“, sagte Schläger Herero. „Unser Kundenservice prüft jeden Fall individuell.“ Kundinnen und Kunden empfiehlt sie, einen Nachforschungsantrag zu veranlassen. Stellen könne den Antrag allerdings in der Regel nur der Absender, da er Vertragspartner sei und über den Einlieferungsbeleg verfüge. Empfänger sollten sich deshalb an den Online-Shop oder Versender wenden. Wer eine Sendungsnummer erhalten hat, könne den Status der Lieferung online verfolgen.
Die Polizei empfiehlt, Pakete nach der Zustellung in einer Abholstation möglichst schnell abzuholen. Wer beim Versand auf Nummer sicher gehen wolle, könne Pakete auch in der nächstgelegenen Filiale oder Annahmestelle des Transportdienstleisters abgeben. „Bei teuren Gegenständen kann eine Versicherung sinnvoll sein“, so die Polizeisprecherin. DHL weist allerdings darauf hin, dass Sendungen mit einer Transportversicherung bis zu 2500 Euro gemäß den Geschäftsbedingungen von DHL nicht über Packstationen aufgegeben werden dürfen.
Verbraucherzentrale kontaktieren: Sollte sich DHL weigern, den Schaden zu regulieren, oder der Händler Probleme machen, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief für Paketverlust zu nutzen, um Ansprüche schriftlich geltend zu machen. (jtü)
