Geheime Aufnahmen waren an Grausamkeit kaum zu überbieten. Doch vier Mitarbeiter eines ehemaligen Schlachthofs werden nicht verurteilt. Tierschützer sind entsetzt.
Richter verhängen GeldauflagenProzess wegen Tierquälerei in Hürth wird eingestellt

Der ehemalige Schlachthof Hürth.
Copyright: Deutsches Tierschutzbüro/Aninova
Das Verfahren gegen vier Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) ist eingestellt worden. Darauf haben sich das Amtsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten verständigt, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag (28. August) mit. Die vier Männer haben nunmehr sechs Monate Zeit, um jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Bereich an Tierschutzorganisationen zu zahlen. Sollten sie dem nicht nachkommen, wird das Verfahren wieder aufgenommen, kündigte der Gerichtssprecher an.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern in 37 dokumentierten Fällen massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Aufnahmen, die der Tierschutzorganisation Aninova Ende 2022 zugespielt worden waren, waren an Grausamkeit kaum zu überbieten: Rindern, Schafen und einer Ziege wurden bei vollem Bewusstsein mit einem Messer die Kehle durchtrennt. Andere Tiere wurden geschlagen und getreten. Ebenfalls zu sehen: Schlachttiere, die durch einen Bolzenschuss betäubt werden sollten, sind noch bei Bewusstsein, bevor sie geschlachtet werden – sie wedeln mit dem Schwanz und bewegen ihre Füße.
Hürth: Prozess war schon zweimal unterbrochen worden
„Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, sagte Jan Peifer von Aninova. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist sicherlich mit das Schlimmste, was ich jemals gesehen habe.“ Auf die Einstellung des Verfahrens reagierte er am Freitag ungläubig: „Das ist ein riesiger Skandal und zeigt erneut, dass Tierschutzverstöße einfach nicht ernst genommen werden.“ Es gebe diverse Urteile, die das anders sehen, und spätestens nach dem Ankauf von Steuer-CDs sollte die Rechtsauffassung eindeutig sein.
Der Prozess im Mai 2026 vor dem Kölner Amtsgericht konnte nicht zu einem Abschluss gebracht werden, da die Verteidiger einen Antrag auf ein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot gestellt hatten. Sie zogen in Zweifel, ob die Aufnahmen aus dem Schlachthof für die Verhandlung zugelassen werden dürfen, da sie aus ihrer Sicht illegal entstanden seien. Das Gericht kündigte an, über den Antrag innerhalb eines halben Jahres zu entscheiden.

Aninova-Vorstandsvorsitzender Jan Peifer hält die Einstellung des Verfahrens für einen Fehler.
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Die juristische Aufarbeitung der Tierquälerei auf dem Hürther Schlachthof war schon einmal gescheitert. Im Oktober 2025 war der Prozess unmittelbar nach Beginn ausgesetzt worden, nachdem die Verteidiger bemängelt hatten, dass ihren Mandanten die Anklage nicht in bulgarischer Sprache zugestellt worden sei. Der Betreiber des Schlachthofs ist niemals angeklagt worden. Das Amtsgericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht.