Bauministerin Scharrenbach„Wir bewilligen die Flut-Wiederaufbauhilfe ab dieser Woche“

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Bauministerin Ina Scharrenbach beim Redaktionsgespräch in Brühl

Bauministerin Ina Scharrenbach beim Redaktionsgespräch in Brühl

  • Zum Start der Beantragung der Wiederaufbauhilfen nach der Flutkatastrophe hat es in Erftstadt und im Kreis Euskirchen große Schwierigkeiten gegeben.
  • Landesministerin Ina Scharrenbach (CDU) sieht jedoch keine Alternative zum Online-Verfahren.
  • Im Interview erklärt sie, wie es jetzt weiter gehen soll, wie es mit der Kiesgrube in Blessem weiter geht und was sie vom Urteil zur Räumung des Hambacher Forsts hält.

Nach einem Bericht in dieser Zeitung über den holprigen Start der Beantragung der Wiederaufbauhilfen nach der Flutkatastrophe bot Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, uns ein Gespräch an. Mehr als eine Stunde lang stand sie Rede und Antwort in der Redaktion in Brühl. Ulla Jürgensonn und Bernd Rupprecht stellten die Fragen.

Die Solidarität von Bund und Land in Sachen Wiederaufbauhilfe nach der Flut ist riesengroß. Trotzdem gibt es heftige Kritik an dem komplizierten Antragsverfahren. Geht das nicht einfacher?

Scharrenbach: Der Antrag ist ja einfach. Das Verfahren über Papier abzuwickeln, wäre ungeheuer aufwendig, viele Leute haben gar keinen Drucker mehr. Deshalb haben wir gesagt: Machen wir einen Online-Antrag. Der ist auch einfacher zu bearbeiten. Von dem, was Sie angeben müssen, ist das eigentlich überschaubar.

Ina Scharrenbach Euskirchen

Ina Scharrenbach bei ihrem Besuch im Kreis Euskirchen

Was ist denn mit den Flutopfern, die keinen Internet-Zugang haben?

Ich war viel unterwegs in den Regionen, und deshalb weiß ich, dass viele ältere Menschen betroffen sind. Deshalb wollen wir über verschiedene Kanäle Hilfestellung geben. Das Entscheidende war, dass es gelungen ist, mit den Kreisen die Vor-Ort-Beratung zu verabreden. Ich war gerade im Kreis Euskirchen: Die funktionieren. Ich bin damals von Landräten gefragt worden, mit wie viel Zeit ich für eine Beratung rechne, und habe geantwortet: Gehen Sie mal von einer Stunde aus pro Fall, weil die Leute auch reden wollen und müssen. Das hat sich im Kreis Euskirchen bestätigt, und es hat sich auch bestätigt, dass es mehr und mehr in die Routine kommt.

Aber es geht immer noch nur online, richtig?

Wenn Sie wirklich allein sind, keine Kinder oder Freunde haben, die Ihnen helfen können, besteht über die Kreise die Möglichkeit, Sie zu begleiten bei der Online-Antragstellung.

Landrat Frank Rock hat gefordert, dass die Beratungsstellen beim Ausfüllen und Absenden helfen sollen.

Das geht, wenn die Kreise das so eingerichtet haben. Im Kreis Euskirchen ist das so und in der Städteregion Aachen auch. Aachen beispielsweise hat einen Infobus, dort werden E-Mail-Adressen über den Kreis gestellt. Man kann den Antrag auch über die E-Mail-Adresse eines anderen stellen.

Es hieß, das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Nein, das ist falsch.

Geschädigte müssen ein Gutachten beibringen. Ist die Liste der Experten, die dem Antrag beigefügt ist, bindend?

Ein Gutachten braucht man dann, wenn der Schaden voraussichtlich mehr als 50.000 Euro beträgt und man keine Elementarschaden-Versicherung hat. Der Gutachter muss nicht auf der Liste stehen, er muss nur sachkundig sein.

Ist das Personal an der Hotline intensiver geschult worden?

Wir haben uns im Ministerium Gedanken gemacht, was für Fragen kommen werden. Die sind auch im Leitfaden drin. Es ist ein lernendes System, man kann nicht alle Fragen vorhersehen. Ich nenne Ihnen zwei extreme Beispiele: Eine Person hat bei der Landes-Hotline angerufen und gesagt, sie ist Erbin eines Hauses, wobei der Angehörige in diesem Haus ums Leben gekommen ist. Der Erbfall ist noch nicht abgewickelt. Ist sie überhaupt antragsberechtigt?

Dann rufen Leute an und sagen: Meine hochwertige Golfausrüstung ist zerstört worden, kann ich einen Antrag stellen? Diese Vielfalt kann man am Anfang nicht abschätzen. Der Landrat im Kreis Euskirchen hat gerade gesagt: „Wir kommen jeden Tag besser ins Verfahren.“ Es ist ein gegenseitiges Lernen. Das ist aus meiner Sicht normal.

Ina Scharrenbach

Ina Scharrenbach, die am heutigen Donnerstag 45 Jahre alt wurde, ist seit 30. Juni 2017 Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Diplom-Betriebswirtin arbeitete von 2005 bis 2017 bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, von 2012 bis 2017 war sie Abgeordnete im NRW-Landtag. Scharrenbach ist ledig und hat keine Kinder. Sie ist auch Vorsitzende der Frauen-Union in NRW. (bru)

Wie lange dauert die Bearbeitung, wann wird ausgezahlt?

Wir bewilligen ab dieser Woche. Die Dauer hängt ein bisschen davon ab, was Sie beantragt haben. Wenn Sie nur Hausratschaden haben, ist das leichter, als wenn Sie einen Totalabgang mit Wiederaufbau haben. Je komplexer der Schaden, umso intensiver müssen Sie verplausibilisieren.

Können Sie einen Zeitraum nennen für Betroffene, die alle Unterlagen beigefügt haben?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, geht das schnell. In einigen Wochen, auf jeden Fall in diesem Jahr noch.

Sollen in Flutgebieten Baugesetze und Bebauungspläne geändert werden?

Ich habe immer großen Wert darauf gelegt, mit den Verantwortungsträgern vor Ort zu sprechen. Ich halte nichts von pauschalen Überschriften, wo jetzt Wasser war, bauen wir nicht mehr. Es geht um gewachsene Orte. Bei der Katastrophe in diesem Jahr sind viele Faktoren zusammengekommen, da kann man nicht sagen, hier bauen wir nicht wieder auf. Wir befähigen eher die Menschen in dieser Frage, weil die sich selbst damit beschäftigen müssen, will ich an dieser Stelle wieder bauen. Es gibt Leute, die sagen: „Ja, das mache ich.“ Es gibt aber auch Leute, die zum jetzigen Zeitpunkt sagen, das kann ich mir schwer vorstellen. Wir helfen beiden, werden aber nicht proaktiv sagen, da müssen Bebauungspläne zurückgezogen werden. Wir legen eher Wert darauf, dass hochwassersicher saniert und gebaut wird.

Es geht nicht nur um Wiederaufbau. Müsste man nicht bei neuen Projekten strengere Maßstäbe anlegen und vielleicht auch Baupläne, die schon weit gediehen sind, erneut unter die Lupe nehmen?

Wir haben zum einen die Hochwasser-Risikogebiete an den großen Flüssen. Zudem haben wir die Überschwemmungsgebiete und die dritte Abstufung, wo mal Wasser war, um es vereinfacht auszudrücken. Es findet in vielen Fällen, wo Bebauungsgebiete neu ausgewiesen werden, ein Umdenken statt. Wenn man aber hart rangeht und sagt, überall wo ein Bachlauf ist, baue ich nicht, kommen wir gar nicht mehr in den Wohnungsbau oder Gewerbebau. Wenn man dann noch die Gebiete rausnimmt, wo diesmal das Wasser war, habe ich keinen Platz mehr für die Bevölkerung. Man muss abwägen zwischen Chancen und Risiken, und wenn ich Risiken sehe, muss ich versuchen, sie zu begrenzen.

In dem Antragsformular heißt es sinngemäß, Energieanlagen sollten möglichst hochwassersicher gebaut werden, möglicherweise ins Dachgeschoss oder jedenfalls an Stellen, wo sie leicht abzubauen sind. Wie soll das gehen?

Bei vielen Häusern funktioniert bis heute der Hausanschluss nicht. Die Mittelspannungsleitungen stehen, das ist nicht das Problem, aber man findet keinen Elektriker für den Hausanschluss. Das nächste Problem, das jetzt kommt, sind die Heizungen. Wenn ich komplett neu aufbaue, ist es leichter, weil ich dann die technische Anlage sofort anders ausführen kann. Mit dieser Frage beschäftigen sich auch die Krankenhäuser. Bei einem waren ganze Säle im Untergeschoss geflutet. Das Marien-Hospital in Erftstadt ist ohnehin nur eingeschossig.

Das ganze Marien-Hospital stand unter Wasser.

Das ganze Marien-Hospital stand unter Wasser.

Ich habe in der vergangenen Woche mit den Geschäftsführern der drei betroffenen Krankenhäuser zusammengesessen und den Wiederaufbau besprochen. Dabei war das ein Thema: Wie führen wir die Strom- und Wärmeversorgung, teilweise auch die Sauerstoffversorgung aus, damit das so nicht wieder passiert?

Der Staat kann doch nicht bei allen weiteren Schadensereignissen immer wieder Milliarden locker machen. Sollte also eine Elementarschaden-Versicherung künftig Pflicht werden?

Das ist eine laufende Diskussion. Die Justizminister beschäftigen sich damit, die Verbraucherminister, die Finanzminister, alle Länderministerkonferenzen. Ich selbst habe mich auch noch nicht entschieden.

Was wird aus der Blessemer Kiesgrube?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Gespräche laufen. Federführend ist das Wirtschaftsministerium mit der Bergbehörde unter Hinzuziehung des Umweltministeriums im Austausch mit der Stadt. Wir wissen – ich war ja auch in Blessem –, dass die Bevölkerung den Grubenbetrieb nicht mehr wünscht, das ist nachvollziehbar.

Was wäre denn Ihre Ansicht?

Meine persönliche Ansicht tut bei solchen Entscheidungen nichts zur Sache.

Abbruchkante Blessem Jürgensonn

In Erftstadt-Blessem wächst der Widerstand gegen die Kiesgrube.

Kies ist Mangelware. Wenn die Grube in Blessem nicht wieder in Betrieb geht, muss an anderer Stelle eine neue aufgemacht werden. Damit wird das Problem lediglich verschoben.

Richtig, Kies ist Mangelware. Wir müssen uns entscheiden, ob wir Rohstoffe im eigenen Land abbauen wollen oder nicht. Kies ist ein wichtiger Grundstoff für die Bauwirtschaft. Wenn wir im eigenen Land nicht mehr abbauen, erhöhen wir die Importabhängigkeit und letztlich auch die Preise. Das ist eine Grundsatzentscheidung.

Was müssen wir tun, um den Hochwasserschutz zu verbessern?

Wir müssen vor allem die Nebenflüsse in den Blick nehmen und schauen: Wo müssen wir neue Ausgleichsflächen schaffen? Möglicherweise müssen wir Flutpolder anlegen, um dafür Sorge zu tragen, dass Wasser Raum hat. Das ist die Herausforderung für die nächsten Jahre. Federführend ist da das Umweltministerium mit den Wasserverbänden. Da laufen die ersten Gespräche, auch in Erftstadt und mit dem Rhein-Erft-Kreis.

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Anderes Thema: Wie sehr ärgert Sie das Urteil in Sachen Hambacher Forst?

Es war schon verwunderlich, dass wir nicht beigeladen waren. Wir hatten über unsere Rechtsvertretung eine Beiladung beantragt, und im Eilverfahren waren wir auch beigeladen. Wir hatten somit nicht die Möglichkeit, den Standpunkt der Landesregierung deutlich machen zu können. Wir stehen in Kontakt mit der Stadt Kerpen und prüfen das Urteil und prüfen auch, ob wir noch nachträglich beitreten oder Berufung einlegen können. Was wir zigfach im Jahr in allen Baubehörden haben, ist, dass formell und materiell illegale Bauten geräumt und/oder zurückgebaut werden, das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Mein Auftrag ist es, gegen Illegalitäten im Bau vorzugehen.

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Viel. Wir haben am Montag verabredet, dass der Landesvorsitzende organisiert und moderiert.

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