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Kastrationspflicht für KatzenTierschutzvereine werden von Verwaltung unterstützt

Lesezeit 2 Minuten

Ein junger getigerter Kater wird in einer Tierarztpraxis mit einem Mikrochip gekennzeichnet.

Rhein-Erft-Kreis – Seit dem 15. Januar müssen alle Katzen mit Freigang im Kreis kastriert und gechipt sein. Der Rhein-Erft-Kreis hat nicht nur eine entsprechende Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht, die eine Kastration ab dem fünften Lebensmonat vorgibt, sondern setzt nun bei der Durchsetzung der Kastrationspflicht auf eine enge Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen: Der Kreis stellt den Vereinen jährlich insgesamt 15 000 Euro für Kastrationen zur Verfügung.

„Der Schutz der Tiere gelingt nur in der Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen“, sagte Kreisordnungsdezernent Martin Gawrisch am Montagabend, als er eine entsprechende Vereinbarung mit mehreren Tierschutzvereinen unterzeichnete.

Bußgelder von bis zu 1000 Euro bei Verstoß

Die Vereine, darunter der Katzenschutzbund Köln, die Katzen-Engel Hürth, die Samtpfoten Brühl und Menschen für Tiere Rhein-Erft-Kreis, erhalten nicht nur für die Kastrationen je Kater 90 Euro und je Katze 120 Euro, sondern auch noch Kompetenzen, falls sich die freilebenden Tiere auf fremden Grundstücken aufhalten: Gewährt ein Eigentümer den Tierschützern keinen Zutritt, hilft die Kreisverwaltung mit einer Ordnungsverfügung aus. Wer der Kastrationspflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 1000 Euro rechnen.

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Die Mitglieder der Tierschutzvereine werden damit zu Beauftragten der Kreisverwaltung. „Das ist allerdings das letzte Mittel“, sagt Gawrisch. „Die Kastration und Kennzeichnung von Tieren sollte besser in Kooperation mit dem Eigentümer geschehen.“

Rhein-Erft-Kreis: Knapp 900 Katzen frei lebend

„Wir freuen uns sehr über die Unterstützung“, sagte Martina Zörner vom Katzenschutzbund Köln. Dabei gehe es nicht nur um die finanzielle Hilfe bei der Arbeit, auch die klare Positionierung der Kreisverwaltung sei ein wichtiges Signal. „Bisher war es so, dass wir fremde Grundstücke nicht betreten durften, und wenn wir eine Katze sofort haben kastrieren lassen, ohne sechs Monate darauf zu warten, dass sich ein Besitzer meldet, galt das eigentlich als Sachbeschädigung.“

Nach Schätzungen von Tierschützern leben im Kreis knapp 900 Katzen frei. Viele der Tiere sind verwahrlost, krank und von Parasiten befallen. Die Kastration soll dabei nicht nur die unkontrollierte Vermehrung verhindern. „Nach der Kastration ändert sich das Revierverhalten deutlich“, teilt das Kreisveterinäramt mit. Es komme zu weniger Revierkämpfen, sodass die Verletzungs- und Ansteckungsgefahr sinkt.