Hambacher ForstInitiative distanziert sich von Gewalt – Vorgänge Thema im Landtag

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Mit Zwillen haben unbekannte Täter im Februar auf Polizisten und Sicherheitsmitarbeiter im Tagebau Hambach geschossen.

Mit Zwillen haben unbekannte Täter im Februar auf Polizisten und Sicherheitsmitarbeiter im Tagebau Hambach geschossen.

  • Bei einer großangelegten Durchsuchung im Aktivistencamp am Hambacher Forst sind mehrere Zwillen gefunden worden.
  • Nach mehrfachen Auseinandersetzungen wird das Thema nun auch wieder im Rechtsausschuss des Landtags debattiert.

Kerpen-Buir – Zustimmung hat die Durchsuchung des Wiesencamps am Hambacher Forst in RWE-nahen Kreisen gefunden: So lobte Arthur Oster von dem Verein „Unser Revier – Unsere Zukunft“ die Polizeiaktion als „erster Schritt in die richtige Richtung. Wir sind froh, dass Recht und Gesetz nun auch im Hambacher Forst zur Anwendung kommen“. Ähnlich sieht es der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg (SPD). „Die von der Polizei vorgenommenen Durchsuchung des Wiesencamps zeigt, dass wir keine rechtsfreien Räume in unserem Land zulassen.“

Am Montag hatten mehrere Hundert Polizisten das Lager untersucht, in dem sich zu diesem Zeitpunkt neun Bewohner aufgehalten haben sollen. Laut Staatsanwaltschaft seien bei der Durchsuchung Zwillen gefunden worden. Im Februar waren mit Hilfe solcher Schleudern Polizeibeamte und Sicherheitskräfte im Wald beschossen worden.

Die Bürgerinitiative „Buirer für Buir“, die die Waldbesetzer-Szene unterstützt, betont ausdrücklich, den Einsatz von Zwillen abzulehnen. „Nun werden aber hoffentlich die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter dafür sorgen, dass nicht das ganze Camp und alle Aktivisten unter Generalverdacht geraten.“ Es müsse Transparenz darüber geschaffen werden, wie viele Zwillen gefunden wurden und wem diese zugeordnet werden können.

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Laut der Aachener Staatsanwalt Jost Schützeberg sind im Camp acht Zwillen gefunden worden. Eine weitere wurde im durchsuchten Haus in Düren gefunden. Es sei nun schwierig, diese Zwillen bestimmten Personen zuzuordnen.

Eine Sprecherin des Camps betonte, „persönlich“ selber Gewalt abzulehnen. Woher die Schleudern kommen könnten, wisse sie nicht: „Wenn die Polizei Zwillen finden will, findet sie welche.“ Eine ausdrückliche Distanzierung von Gewalttaten war von ihr nicht zu bekommen: Solche Distanzierungen dienten nur dazu, die „Anti-Kohle-Bewegung“ zu spalten, sagte sie.

Ermittlungskommission

Sieben Personen waren am Montag von der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung nach Aachen gebracht und im Verlaufe des Abends wieder freigelassen worden. In Aachen hat die Polizei auch unter der Bezeichnung „EK Hambach“ eine Ermittlungskommission eingerichtet, die sich mit Straftaten aus dem Umfeld der Braunkohlegegner beschäftigt. So solle der Strafverfolgungsdruck vor dem Hintergrund, dass in Hambach „die Gewalt gegen Sachen und Menschen zunehme“, erhöht werden, erläuterte Schützeberg.

Auch im Rechtsausschuss des Landtages sollen die Vorgänge nun wieder Thema sein. So geht es in einem aktuellen Bericht auch um die Frage, wie Strafverfahren beschleunigt werden können oder wie die rechtlichen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung strafrechtlich in Erscheinung getretener Aktivisten vereinfacht werden können.

Aufgearbeitet werden von Polizei und der Justiz auch die Vorgänge bei der Aktion „Ende Gelände“ im vergangenen Sommer, als circa 1000 Kohlegegner trotz Polizeiabsperrungen in den Tagebau Garzweiler eingedrungen waren. Wie Lothar Gathen, Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach, berichtet, seien in der Sache bislang 220 Verfahren gegen konkrete Personen eingeleitet worden. Ihnen werde etwa Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot und vereinzelt auch Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen.

Akten werden RWE übergeben

Die Akten würden auch an das Unternehmen RWE übergeben, damit das Unternehmen prüfen könne, ob es zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder einen Strafantrag stellen wolle. Hausfriedensbruch etwa sei ein Antragsdelikt. Dieses dürfe nur verfolgt werden, wenn es eine Anzeige gebe.

In der Regel stelle RWE bei Hausfriedensbruch aber keinen Strafantrag, betonte Gathen. Dies geschehe eher nur bei Wiederholungstätern oder Personen, die einen Bagger besetzt hätten.

Neben den 220 Verfahren gebe es noch 210 Verfahren gegen unbekannte Täter bei der Aktion „Ende Gelände“, berichtet Oberstaatsanwalt Gathen. So hätten viele Eindringlinge keine Ausweise bei sich gehabt und bis zu ihrer Freilassung ihre Namen nicht genannt, so dass sie kaum identifiziert werden könnten.

Ob die großangelegte Strafaktion bei den Kohlegegnern Eindruck macht, wird sich an Pfingsten zeigen. Dann plant die Initiative „Ende Gelände“ wieder die Erstürmung einer Braunkohlegrube, diesmal aber des Unternehmens Vattenfall im ostdeutschen Revier. Tausende Teilnehmer würden erwartet, sagt Sprecherin Dorothee Häußermann. „Wir lassen uns nicht abschrecken.“

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