SupermarktBürger klagen über zu laute Lüfter

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Rund um die Uhr laufen die Ventilatoren in der Lüftungsanlage des Lidl-Marktes in der Hahnenpassage.

Rund um die Uhr laufen die Ventilatoren in der Lüftungsanlage des Lidl-Marktes in der Hahnenpassage.

Kerpen – Zwischen den Behörden hin- und herverwiesen werden Anwohner des Lidl-Marktes in der Hahnenpassage, die wegen Lärmbelastungen klagen. Wie Ortsvorsteher Manfred Steinberg schildert, fühlten sich eine Reihe von Anwohnern der Marienstraße durch die Lüftungsanlage des Marktes gestört. Einer von ihnen ist Joachim Dressler, der Steinbergs Angaben bestätigt. „Die Lüftung läuft 24 Stunden durch, immer in der gleichen Lautstärke. Wir haben unser Schlafzimmer direkt an der Straße und hören das sehr gut.“ Ob die Lüftungsanlage wirklich zu laut ist und möglicherweise die vorgeschriebenen Richtwerte überschreitet, müsse deshalb einmal gemessen werden, fordert Steinberg. Die Anwohner hätten sich deshalb an den Kreis gewendet, der für den Emissionsschutz zuständig ist. Dort seien sie aber abgewimmelt worden. Beim Kreis habe es geheißen, für die Lüftungsanlage sei das Bauordnungsamt der Stadt Kerpen zuständig. Außerdem habe der Kreis behauptet, für die geforderten Messungen selber überhaupt keine Geräte zu haben.

Doch auch die Stadt Kerpen will nicht zuständig sein: Sie verweist darauf, dass die Lüftungsanlage nicht genehmigungspflichtig gewesen ist und deshalb das eigene Bauordnungsamt mit der Sache nichts zu tun habe. In einem Schreiben an den Kreis hat die Stadt diesen nun noch einmal aufgefordert, tätig zu werden. Für Steinberg ist dies alles ein Unding: Es könne nicht sein, dass die Bürger mit einem berechtigten Anliegen so „allein“ gelassen und von einer Behörde zur nächsten geschickt würden. „Ich weiß auch nicht, ob die Werte überschritten werden“, betont er. Aber anstatt einfach einmal zu messen und so Klarheit zu schaffen, „werden die Bürger mit irgendwelchen Ausflüchten abserviert“.

Beim Kreis wiederum wird die Sache etwas anders dargestellt: „Natürlich haben wir geeignete Messgeräte“, meint Sprecher Patrik Klameth. Allerdings sei nach Auffassung des Kreises doch die Stadt zuständig, weil die eigentlich nicht genehmigungspflichtige Lüftungsanlage einmal erweitert worden sei. Das hätte die Stadt nach Rücksprache mit dem Kreis genehmigen müssen, was aber versäumt worden sei. Zudem gebe es Gutachten, wonach die Lüftungsanlage in Ordnung sei. Lidl teilte mit, die Kreisverwaltung habe das Unternehmen vor sechs Wochen angeschrieben. Grundsätzlich würden die Lüftungsanlagen alle Grenzwerte einhalten. Sie sollen aufgrund der Beschwerden aber überprüft werden.

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