EinrichtungshausPulheim genehmigt nach langem Ringen größere Verkaufsfläche für Segmüller

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Auf dem Foto sind parkende Fahrzeuge und die Fassade des Einrichtungshauses zu sehen.

Im Einrichtungshaus Segmüller sind in Kürze Umbauarbeiten geplant.

Die Erweiterung um 8000 Quadratmeter dürfte geräuschlos über die Bühne gehen. In dem Gebäude müssen lediglich Trennwände versetzt werden.

Das Einrichtungshaus Segmüller im Gewerbegebiet Am Schwefelberg darf wachsen. Die Stadtverwaltung habe dem Unternehmen die Genehmigung erteilt, die Verkaufsfläche von derzeit 30 000 auf 38 000 Quadratmeter zu erweitern, teilt Christof Gerpheide, Sprecher der Geschäftsleitung, mit.

„Wir freuen uns riesig. Wir werden jetzt so schnell wie möglich eine Abteilung nach der anderen umbauen und Neueröffnung feiern“, sagt Gerpheide. Die vergrößerte Ausstellungsfläche belebe nicht nur den Möbelmarkt, sondern erhöhe auch den Wettbewerb in der Region und liege somit im Interesse der Kunden. Erste Umbauten fänden in Kürze statt. Die Erweiterung um 8000 Quadratmeter dürfte recht geräuschlos über die Bühne gehen. In dem seit 2016 bestehenden Gebäude müssten lediglich Trennwände versetzt werden, da zunächst eine größere Verkaufsfläche geplant gewesen sei.

Pulheimer Möbelhaus war größer geplant

Ursprünglich sollte das erste Einrichtungshaus des Familienunternehmens Segmüller nördlich der Mainlinie mit 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche größer ausfallen. Dagegen hatten die Städte Bergheim und Leverkusen mehrfach geklagt. Sie sahen den Einzelhandel in ihren Städten durch eine größere Verkaufsfläche in dem Einrichtungshaus in Pulheim wie auch andere Projekte in Gefahr: das Einkaufscenter am Bergheimer Bahnhof und die Anbindung des Möbelhauses Ostermann an die Leverkusener Innenstadt.

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Um das Bauvorhaben in Pulheim nicht durch langwierige Rechtsstreitigkeiten zu gefährden und die Investitionen sowie die rund 600 Arbeitsplätze am Standort Pulheim zu schützen, habe Segmüller 2016 einem Vergleich zugestimmt. Gerpheide: „Darin wurde eine Verkaufsfläche von 30 000 Quadratmetern mit 1500 Quadratmetern für zentrenrelevante Sortimente festgeschrieben.“ Auch die Fläche für diese Sortimente, also Artikel wie Haushaltswaren, Heimtextilien und Lampen sollte ursprünglich mit 4500 Quadratmetern größer ausfallen.

Die Grundlagen für den Vergleich mit Bergheim und Leverkusen sind laut Gerpheide nicht mehr gegeben. Seit dem Vergleich seien fast sieben Jahre vergangenen. „Seitdem haben sich neue Entwicklungen ergeben, die der Vereinbarung die Grundlage entziehen.“ Das Einkaufscenter in Bergheim sei in Betrieb. Das Angebot der Textil- und Elektrofachhändler überschneide sich nicht mit dem von Segmüller. 

Dabei müssen die Eigentumsrechte der Firma Segmüller als Grundstückseigentümerin berücksichtigt und gewahrt werden.
Christof Gerpheide, Sprecher der Geschäftsleitung

„Dies wird auch in einer 2019 von der Stadt Bergheim in Auftrag gegebenen Wettbewerbsanalyse deutlich, die den Segmüller-Standort Pulheim nicht ein einziges Mal als Wettbewerber aufführt.“ Auch die Planungen der Stadt Leverkusen, das Möbelhaus Ostermann an die Innenstadt anzubinden, werde im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt aufgegeben. „Ebenso sind im Einzelhandelskonzept Lampen und Leuchten nicht mehr als zentrenrelevantes Sortiment ausgewiesen“, sagt Gerpheide.

Für ein Anrecht auf eine größere Fläche spricht aus seiner Sicht auch die Landesplanung. Die Stadt Pulheim wolle ihrem landesplanerischen Auftrag gerecht werden und für das Gelände, auf dem das Einrichtungshaus steht, einen Bebauungsplan aufstellen. „Dabei müssen die Eigentumsrechte der Firma Segmüller als Grundstückseigentümerin berücksichtigt und gewahrt werden.“ Dass es für das Gelände bislang keinen Bebauungsplan gibt, liegt an diversen Gerichtsverfahren. 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Bebauungspläne für das Gebiet um das Einrichtungshaus, die Logistikhalle und die Freiflächen zwischen der Bundesstraße 59 und den Bahnschienen östlich der Max-Planck-Straße für unwirksam erklärt. Inzwischen hat die Stadt ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht.

Gerpheide: „Die Stadt Pulheim kommt bei ihrer Prüfung der Eigentumsrechte zu dem Ergebnis, dass Segmüller einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung einer Verkaufsfläche von 38 000 Quadratmetern mit 1500 Quadratmetern für zentrenrelevante Sortimente hat.“ Dabei stütze sich die Stadtverwaltung auf entsprechende Gutachten.

Diese Gutachten belegten, dass eine größere Verkaufsfläche für das Sortiment Möbel keinen negativen Einfluss auf die umliegenden Innenstädte habe, in denen Möbel nur als Randerscheinung oder gar nicht angeboten würden. Über die Pressemitteilung des Unternehmens Segmüller hinaus äußert sich die Stadt Pulheim nicht.

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