Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer aus Osnabrück gezielt nach Pulheim angereist waren, um den Senior zu überfallen.
Urteil rechtskräftigLebenslange Haft für Mord an Pulheimer Rentner

Ein Polizeiwagen vor dem Landgericht und Amtsgericht Köln (Symbolfoto).
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Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem brutalen Überfall auf einen 85-jährigen Rentner in Pulheim ist das letzte Kapitel der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen. Das Landgericht Köln hat einen der Haupttäter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – das Urteil ist nun rechtskräftig.
Raubüberfall in Pulheim mit tödlichem Ausgang
Es war der 7. September 2023, als der Alltag eines 85-jährigen Mannes in seinem Wohnhaus in Pulheim jäh und brutal endete. Eine Gruppe von Männern hatte sich zusammengetan, um den Rentner zu überfallen und vermutetes Bargeld zu erbeuten. Was folgte, war ein kaltblütiger Mord für eine Beute von knapp unter 500 Euro.
Nach den gerichtlichen Feststellungen fassten der nun verurteilte Angeklagte, zwei heranwachsende Mittäter sowie eine weitere männliche Person gemeinsam den Tatplan. Einer der Männer wartete während der Tat im Fluchtfahrzeug. Die drei übrigen drangen in das Haus ein, nachdem der ahnungslose Rentner die Wohnungstür geöffnet hatte – und versetzten ihm unvermittelt wuchtige Schläge.
Im Keller des Hauses versuchten die Täter erfolglos, einen Wandtresor zu öffnen und den Geschädigten zur Herausgabe des Schlüssels zu zwingen. Anschließend knebelten sie den alten Mann mit Klebeband – um Hilferufe zu unterbinden und das Haus in Ruhe durchsuchen zu können.
Was dann geschah, beschrieb das Gericht als vorsätzliche Tötungshandlung: Der Angeklagte übte mit Tötungsabsicht stumpfe Gewalt gegen den Hals des auf dem Boden liegenden Mannes aus. Das Opfer erstickte. Die Täter flohen mit ihrer erbärmlichen Beute.
Zwei Prozesse, drei Verurteilte
Die juristische Aufarbeitung verlief in zwei getrennten Verfahren. Bereits im Juni 2024 hatte die 4. große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Köln zwei der Mittäter verurteilt. Die beiden jungen Männer, zum Tatzeitpunkt 19 und 20 Jahre alt, wurden wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen von sechs beziehungsweise acht Jahren verurteilt.
Der nun im Mittelpunkt stehende Angeklagte wurde von der 21. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer in einem separaten Verfahren am 28. Mai 2025 wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entscheidung mit erheblicher praktischer Tragweite.
Zwei Mordmerkmale – brutales und erniedrigendes Vorgehen
Das Gericht sah zwei Mordmerkmale als erfüllt an: Der Angeklagte habe aus Habgier gehandelt und die Tötung zur Ermöglichung einer Straftat begangen, da der Tod des Opfers die ungestörte Durchsuchung des Hauses erleichtern sollte.
Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht mit einer Reihe erschwerender Umstände: Der Angeklagte habe zwei schwerwiegende Straftaten begangen und dabei gleich zwei Mordmerkmale verwirklicht. Besonders ins Gewicht fiel, dass er einen hochbetagten Menschen als vermeintlich leichtes Opfer ausgesucht hatte – und dass die Tatausführung von außergewöhnlicher Brutalität und Erniedrigung geprägt war und dem Opfer besondere Schmerzen zugefügt hatte.
Mord an Pulheimer Rentner: Revision gescheitert
Angesichts dieser Umstände wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren – wie bei lebenslangen Freiheitsstrafen grundsätzlich möglich – nicht angemessen, befand das Gericht unter Verweis auf § 57a StGB. In der Praxis bedeutet das: Der Verurteilte muss mit einer deutlich längeren tatsächlichen Haftzeit rechnen.
Der Angeklagte hatte gegen das Urteil vom 28. Mai 2025 Revision eingelegt. Diese blieb ohne Erfolg. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (jv)
