Der 58-Jährige gab vor Gericht an, dass er seinen früheren Geschäftspartner aus Pulheim erschrecken, aber nicht verletzten wollte.
ProzessauftaktAngeklagter floh nach Schüssen auf einem roten Motorrad aus Pulheim

Die Polizei hat kurz nach der Tat Spuren gesichert. (Archivfoto)
Copyright: Eric Lamparter
Ein Streit um ein Grundstück soll zwischen einstigen Freunden fast tödlich geendet haben. Ein 58-Jähriger muss sich jetzt vor dem Landgericht für Schüsse verantworten, die er am frühen Nachmittag des 6. Mai in Pulheim abgab. Ein früherer Geschäftspartner des Angeklagten wurde von einem der insgesamt drei Schüsse am Rücken in Höhe der Schulterblätter gestreift.
Der Angeklagte gab beim Prozessauftakt zu, dass er der Schütze war. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Zeugen hatten beobachtet, wie ein rotes Motorrad vom Tatort weggefahren war. Die Maschine wurde später bei einem Bekannten des Angeklagten am Klettenberggürtel sichergestellt. Am 7. Mai war der 58-Jährige festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Pulheim: Tatwaffe versteckt
Vor Gericht verriet der 58-Jährige, wo er die Tatwaffe vergraben hat. Der Vorsitzende Richter der fünften Großen Strafkammer, Peter Koerfers, schickte ihn noch am selben Tag mit der Polizei zu der angegebenen Stelle in einem Waldstück am Militärring. Angeklagt ist der 58-Jährige wegen versuchten Heimtücke-Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
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Zeugen wollen beobachtet haben, wie sich der Angeklagte vor dem Haus des Opfers hinter einer Hecke auf die Lauer gelegt habe. Als der aus seinem Haus kam, soll der 58-Jährige schnell hintereinander geschossen haben. „Die Anklage ist mit ordentlichem Beweismaterial unterfüttert, ein Geständnis könnte sich strafmildernd auswirken“, belehrte der Vorsitzende den Angeklagten.
Ich wollte ihm einen Schrecken einjagen, die Verletzung war keine Absicht
Nach Beratung mit seinem Verteidiger Ingo Lindemann ließ sich der Mann auf die Tatvorwürfe ein. „Ich wollte ihm einen Schrecken einjagen, die Verletzung war keine Absicht“, so der 58-Jährige. Anlass des Streits ist ein Grundstück in Bedburg. Der Angeklagte hatte sich 65.000 Euro von dem Pulheimer geliehen und ihm das Grundstück als Sicherheit gegeben. Auf dem Grundstück lagert unter anderem eine Sammlung von alten Nutzfahrzeugen und Oldtimern.
Über die Rückzahlung des Darlehens habe es dann Streit gegeben, dennoch meinte der 58-Jährige wohl, ein Recht auf die weitere Nutzung des Grundstücks zu haben. Trotz intensiven Nachhakens erhellten sich dem Gericht weder der offenbar lückenhaft beurkundete Deal noch das Motiv für die Schüsse.
„Sie beantworten Fragen irgendwie nicht so richtig“, war auch der forensische Gutachter ratlos. Da der Mann während der Tat einen Motorradhelm trug, konnten ihn weder der Geschädigte noch die Zeugen zweifelsfrei identifizieren. Wie der Angeklagte argumentierte, um den Vorwurf des heimtückischen Mordversuchs loszuwerden, überzeugte das Gericht ebenfalls nicht.
Das frühere Mitglied in einem Schützenverein will mit angewinkeltem Arm aus der Hüfte gefeuert haben, statt mit dem kleinen Colt beidhändig neben das Opfer zu zielen, was die Treffsicherheit aber erst recht einschränkt. „Der Angeklagte hat bewusst eine tödliche Verletzung in Kauf genommen“, heißt es deshalb in der Anklageschrift. Der Prozess wird fortgesetzt.


