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Neue RegelungNach dem Einkauf geht's für Kaufland-Kunden in Pulheim an den Parkautomaten

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Ein Parkautomat, zu sehen sind ein Buchstabenfeld und ein Hand.

Die Kunden müssen vor dem Bezahlen das Kennzeichen ihres Autos eingeben.

An der Kasse erhalten sie einen Bon mit einem QR-Code. Damit können sie die kostenfreien 90 Minuten an einem der Parkautomaten einlösen.

Die neue Regelung hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Seit zwei Wochen gilt: Wer sein Auto im Parkhaus der Kaufland-Filiale abstellt, kann dort nicht mehr mit Parkscheibe kostenfrei 120 Minuten parken. Danach wurde eine pauschale Parkgebühr in Höhe von 22,90 Euro fällig.

„Da die Anzahl der Fremd- und Dauerparker stark zugenommen hat, haben wir in Pulheim ein Parksystem mit automatischer Kennzeichenerkennung eingeführt. Dabei wird das Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt registriert“, teilt eine Sprecherin des Unternehmens mit Sitz in Neckarsulm mit. Für die ersten 90 Minuten fallen für die Kaufland-Kundschaft keine Gebühren an. Jede weitere angefangene Stunde kostet sie 1 Euro.

Pulheim: Mit Karte oder Münzen zahlen

Die Kundinnen und Kunden erhalten an der Kasse einen Bon. Mit dem QR-Code können sie die kostenfreien 90 Minuten an einem der Parkautomaten einlösen. Um zu bezahlen, geben sie zunächst das Kennzeichen ein. Wollen sie den Rabattbon einlösen, halten sie ihn an den QR-Scanner in der linken unteren Ecke des Automaten. „Das Bezahlen ist wesentlich einfacher als an anderen Automaten“, ist sich eine Kundin sicher.

Ist die Parkzeit länger als 90 Minuten, können die Kundinnen und Kunden die Differenz mit Karte oder Münzen, nicht aber mit Scheinen, begleichen. Der Münzeinwurf befindet sich in der rechten oberen Ecke des Automaten. „Er sollte deutlicher gekennzeichnet werden“, findet eine Kundin.

Der QR-Scanner ist mit einem Pfeil markiert.

Der QR-Code-Scanner ist deutlich markiert.

Ein Hinweis, für den sich das Unternehmen bedankt und den es an den beauftragten Dienstleister weitergeben möchte. Bei ihm könne die Parkgebühr binnen 48 Stunden nach Verlassen des Parkhauses auch online gezahlt werden, steht auf mehreren Hinweisschildern geschrieben. 

Eine Leserin dieser Zeitung bedauert, dass die beiden Geschäfte in der Filiale – Klein's Backstube und Tabak-Presse-Lotto – von der Regelung ausgenommen sind. Denn wer nicht bei Kaufland einkauft, zahlt für jede angefangene Stunde 1 Euro. Die Leserin hat auch erlebt, dass sich zu Stoßzeiten Schlangen vor den Automaten bilden. Wolle man nocht etwas in der Stadt erledigen, sei Eile geboten.

Sie befürchtet, dass die neue Regelung zulasten der beiden Geschäfte und sich negativ auf deren Umsatz auswirkt. Andere Kundinnen und Kunden halten die Parkgebühr für diejenigen, die ihre Einkäufe nicht bei Kaufland erledigen, für angemessen. Sie glauben nicht, dass 1 Euro für jede angefangene Stunden, die Kundschaft abschreckt.

Die Unternehmenssprecherin betont: Es sei dem Unternehmen wichtig, dass die Kundschaft bequem in der Filiale einkaufen könne und jederzeit einen freien Parkplatz bekomme. „Solche Parkregelungen setzen wir bundesweit auch an anderen Standorten ein und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.“