Pulheims Grüne hatten vermutet, dass die Erweiterung rechtlich geprüft ist. Bergheims Bürgermeister ist von dem Urteil nicht überrascht.
Segmüller-UrteilPulheims Grüne erwarten eine Stellungnahme der Stadt

Das Einrichtungshaus im Gewerbegebiet Pulheim.
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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Klagen der Städte Bergheim (Az 23 K 5478/23) und Leverkusen (23 K 5213/13) gegen die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter stattgegeben (wir berichteten). Die Baugenehmigung, die die Stadt Pulheim im August 2023 erteilt hatte, sei rechtswidrig, ein zuvor geschlossener Vergleich bindend. Die Stadt Pulheim muss die Baugenehmigung aufheben.
Volker Mießeler, Bürgermeister der Stadt Bergheim, ist „sehr zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung und mit dem Urteil“, sagte er im Gespräch mit der Redaktion. Das Urteil sei nicht überraschend gekommen. „Wir waren von Anfang an sicher, dass der zwischen vier Parteien geschlossene Vergleich so lange rechtssicher ist, bis möglicherweise eine neue Vereinbarung geschlossen wurde.“
Pulheim: Rechtsauffassung bestätigt
Eine neue Vereinbarung gebe es aber nicht. „Insofern hat das Gericht unsere Rechtsauffassung voll und ganz bestätigt, damit sind wir sehr zufrieden.“ In dem vor dem VG Köln geschlossenen Vergleich hatten die Städte Bergheim, Leverkusen, Pulheim und die Firma Segmüller festgelegt, dass die Verkaufsfläche auf maximal 30.000 Quadratmeter begrenzt ist.
„Wir haben erwartet, dass die Erweiterung rechtlich geprüft und machbar ist. Wir erwarten eine Stellungnahme der Stadt, was sie jetzt zu tun gedenkt“, so Klaus Groth, planungsrechtlicher Sprecher der Grünen im Pulheimer Stadtrat, auf Nachfrage. CDU, SPD und BVP wollen sich nicht zum Urteil äußern, solange die schriftliche Begründung nicht vorliegt.
