Parkverstöße können Rettungseinsätze behindern. Das städtische Ordnungsamt verschärft daher die Kontrollen im Stadtgebiet.
Falschparker im VisierPulheim kündigt schärfere Kontrollen im Stadtgebiet an

Im Notfall gehen wertvolle Minuten verloren, wenn falsch geparkte Fahrzeuge Rettungswege blockieren. (Symbolbild)
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Die Stadt reagiert auf Parkverstöße. Angesichts der im gesamten Stadtgebiet zunehmenden Problematik werde sie künftig verschärft gegen Falschparken eingreifen und falsch parkende Fahrzeuge abschleppen „Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim werden in den kommenden Tagen mit Einsatzfahrzeugen Straßenzüge abfahren, um potenzielle Gefahrenpunkte zu ermitteln“, kündigt Stadtsprecherin Ruth Henn an.
Immer mehr und größere Fahrzeuge – darunter SUVs, Wohnmobile und Firmenfahrzeuge – verursachten insbesondere in Wohngebieten mit historisch gewachsenen, schmalen Straßen massive Probleme. „Besonders kritisch ist das Parken in Einmündungsbereichen, an unübersichtlichen Straßenabschnitten oder engen Fahrbahnrändern sowie das Blockieren von Fuß- und Radwegen.“
Pulheim: Im Notfall gehen wertvolle Minuten verloren
Dies gefährde andere Verkehrsteilnehmende, Mülltonnen könnten teilweise nicht geleert werden und Kehrmaschinen die Straßen streckenweise nicht passieren, weil ein Durchkommen nicht möglich sei. „Bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sorgt dies zunehmend für Unmut“, schildert Ruth Henn.
Werden Feuerwehrzufahrten durch parkende Fahrzeuge versperrt, könne dies ungleich folgenträchtigere Konsequenzen nach sich ziehen. Denn „im Ernstfall können falsch abgestellte Fahrzeuge Menschenleben gefährden. Wenn Rettungswege blockiert werden, gehen wertvolle Minuten verloren“, schildert Ruth Henn.
Laut Straßenverkehrsordnung sei das Parken und Halten an engen und unübersichtlichen Stellen sowie in Einmündungsbereichen unzulässig. „Beim Parken am Fahrbahnrand muss eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern unbedingt verbleiben. Zudem gilt ein Mindestabstand von fünf Metern zu Einmündungen und Kreuzungen.“
Ein Verstoß gegen diese für die Sicherheit der Allgemeinheit wichtigen und bedeutungsvollen Verkehrsregeln könne mit Bußgeld und Abschleppen des Fahrzeugs geahndet werden. „Kommen Fahrzeuge im Ernstfall nicht durch, müssen sogar die Kosten für den Einsatz des Abschleppwagens von der verursachenden Fahrzeughalterin beziehungsweise dem Fahrzeughalter beglichen werden“, so Ruth Henn.
