Kommentar zu Öffnungsregeln der SchulenLasst endlich die Kommunen entscheiden!

Lesezeit 2 Minuten
Corona-Schnelltest_Abitur_2

Auch in den Schulen im Rhein-Erft-Kreis wird zurzeit ordentlich getestet. (Symbolbild)

Rhein-Erft-Kreis – In Pulheim liegt die Inzidenz bei knapp 100 (Stand 21. April), in Hürth bei 282. Trotzdem gelten für beide Kommunen bei Schulschließungen dieselben Regeln. Bevor kommende Woche die bundesweite Notbremse in Kraft tritt, ist der Inzidenzwert des Kreises ausschlaggebend, der zurzeit bei 176 liegt. Ab 165 schließen Schulen. Die Frage angesichts der aktuellen Infektionslage ist, warum? Ländersache zu Kommunensache zu machen, ist überfällig.

Die Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen haben in den vergangenen Wochen stark zugenommen und liegen oft weit über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Die Altersgruppe der Fünf- bis 14-Jährigen wird so zunehmend zu einem Treiber der Pandemie.

Infektionsgeschehen muss dringend eingedämmt werden

Die hohen Inzidenzen in Hürth, Bergheim und Wesseling sprechen für sich. Das Infektionsgeschehen muss dringend eingedämmt werden. Bisherige Erfahrungen in der Pandemie machen deutlich: Kontaktbeschränkungen sind dafür ausschlaggebend, auch im Schulbetrieb. Doch die Schulen können nur mit Erlaubnis des Landes schließen, solange eine Schule als Infektionszentrum identifiziert wird. Ein einziges bürokratisches Hin und Her. Den Kommunen werden die Hände gebunden.

Nicht das Land muss sich mit den Beschwerden und Sorgen der Eltern, Schüler und Lehrer auseinandersetzen, sondern die Kommunen und die Schulen selbst.

Das könnte Sie auch interessieren:

Tritt die bundesweite Notbremse in Kraft, nachdem nun Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung gegeben haben, schließen die Schulen auch in Wesseling, Hürth und Bergheim. Doch damit ist das Problem nur vertagt. Was passiert, wenn die Inzidenz kreisweit wieder sinkt und sich einzelne Kommunen dennoch erneut zu Hotspots entwickeln?

KStA abonnieren