Krawinkel55-Jähriger muss für drei Jahre in Haft – auf Ehefrau eingestochen

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Die Spurensicherung bei der Arbeit

Neunkirchen-Seelscheid/Bonn – Es war zu Beginn eine Liebesgeschichte wie viele andere auch: Ein Mann und eine Frau lernen sich kennen und heiraten. Doch ein halbes Jahr später war aus Liebe Hass geworden, der zu einem Angriff auf das Leben der Frau führte. Das Bonner Schwurgericht verurteilte einen 55-jährigen gelernten Metzger wegen versuchter Tötung an seiner Frau zu drei Jahren Haft.

Die Vorsitzende Richterin Anke Klatte zeichnete das Leben des Angeklagten nach. Der Mann wuchs mit vier Geschwistern auf, machte nach dem Hauptschulabschluss eine Metzgerlehre, konnte seinen Beruf wegen Arthrose, Rheuma und Bandscheibenvorfällen aber nicht mehr ausüben und wurde im Jahr 2000 Frührentner. Immer wieder griff der Angeklagte zum Alkohol, eine Flasche Whiskey täglich waren die Norm, dazu Schmerztabletten, 30 bis 40 am Tag. 2015 schloss er sich einer Religionsgemeinschaft an, der auch seine spätere dritte, mehr als 20 Jahre jüngere Frau angehörte.

Im März 2017 lernten sie sich kennen, doch schon nach der Hochzeit gab es Probleme im Zusammenleben. Er fand Trost im Schnaps, sie bei einem 55 Jahre alten Freund, mit dem sie bald eine Beziehung einging. Per Whats-App teilte die 31-Jährige am 9. Juni ihrem Mann mit, sie werde zu ihrem neuen Liebhaber ziehen. Ihr Mann schloss sich daraufhin in der gemeinsamen Wohnung ein, betrank sich und schlug alles kurz und klein.

Revision angekündigt

Am Morgen des 13. Juni, nach einer Nacht voller Stress mit beleidigenden Whats-App-Nachrichten an seine Frau und wenig Schlaf, trank er 0,7 Liter Hochprozentiges, schluckte in Suizidabsicht 20 Tabletten und legte sich aufs Sofa. Doch am Nachmittag kam seine Frau, um Papiere zu holen. Er hatte ein Ausbeinmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge in der rechten Hand – und stach sofort zu.

Zehn Stiche in den Oberkörper und Schnittverletzungen versorgten die Ärzte bei dem Opfer.Die Waffe hatte nur um Zentimeter die Halsschlagader verfehlt. Die Frau wurde gerettet, weil ihr neuer Freund, der draußen im Auto saß, ihre Hilfeschreie gehört hatte und ins Haus rannte, wo er den Täter in den Schwitzkasten nahm.

Der 55-Jährige war wegen versuchten Mordes aus Heimtücke angeklagt worden, doch im Verlauf des Prozesses änderte der Staatsanwalt den Tatvorwurf auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung und forderte viereinhalb Jahre Haft. Das Schwurgericht blieb unter diesem Antrag, weil Heimtücke nicht nachzuweisen sei, das Opfer sei auch nicht arglos in die Wohnung gekommen, sonst hätte es nicht den Freund mitgenommen. Nach Auffassung der Richter war der Angeklagte zur Tatzeit wegen des Alkohol- und Medikamentenkonsums vermindert steuerungsfähig, daher die drei Jahre Haft.

Zudem hatte der 55-Jährige Reue geäußert, sich entschuldigt und seiner jetzigen Ex-Frau in einem zivilrechtlichen Vergleich 4000 Euro Entschädigung zugesagt. Verteidiger Uwe Krechel, der eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt hatte, kündigte gegenüber dieser Zeitung Revision an. Es müsse rechtlich überprüft werden, ob tatsächlich ein Tötungsvorsatz vorgelegen habe.

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