KindesmissbrauchLandgericht verurteilt Troisdorfer erneut zu langer Haft

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Der Eingang zum Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Fast zwei Jahre lang hatte das Bonner Urteil im Fall eines spektakulären Kindesmissbrauchs beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gelegen: Im September 2020 hatte die 2. Große Strafkammer einen 39-jährigen Troisdorfer wegen schweren Kindesmissbrauchs in 36 Fällen für neuneinhalb Jahre in Haft geschickt sowie die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Mit diesem Urteil hatten die Bonner Richter deutlich gemacht, für wie „brandgefährlich“ sie den Sexualstraftäter halten. Die Kammer war damit deutlich über den Antrag der Staatsanwältin hinausgegangen, die sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte, auch sollte die Sicherungsverwahrung nur vorbehalten sein. Gegen den Schuldspruch war der Angeklagte – durchaus geständig – in Revision gegangen.

Bundesgerichtshof hob Urteil auf

Der obersten Richter hatten das Urteil schließlich aufgehoben, allerdings nur was die Strafzumessung angeht. Die Feststellungen zu den Straftaten selbst, bei dem ein zur Tatzeit zehnjähriger Sohn einer befreundeten Familie aus Wuppertal missbraucht worden war, blieben davon unberührt.

Im Urteil, so hieß es in der Begründung aus Karlsruhe, sei nicht ausdrücklich berücksichtigt worden, dass für den Angeklagten ja zusätzlich noch die Sicherungsverwahrung angeordnet worden sei. Entsprechend wurde der Fall jetzt zur erneuten Verhandlung an eine andere Jugendkammer nach Bonn verwiesen.

Gericht bleibt in neuem Urteil bei Sicherungsverwahrung

Die Richter der 8. Großen Strafkammer verurteilten den heute 41-jährigen jetzt in der zweiten Runde zu acht Jahren Haft, anderthalb Jahre weniger als ihre Kollegen zuvor. Für die Kammer jedoch blieb fraglos, dass der Sexualstraftäter weggesperrt bleibt: Ein psychiatrischer Gutachter hatte erneut seine Gefährlichkeit bestätigt: bei dem nicht therapierten Pädophilen, der seit 2019 in Untersuchungshaft sitzt, sei bislang keine Behandlung erfolgreich gewesen.

Immerhin war der ehemalige Lagerarbeiter bereits 2011 wegen sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg hatte ihn wegen 341 Missbrauchsfällen fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis geschickt; acht Jahre lang hatte er sich damals an dem Sohn seiner Ex-Frau vergangen. Kaum war er wieder auf freien Fuß, suchte er sich das nächste Opfer.

Für die Familie in Wuppertal, die mit der Erziehung ihrer sieben Kinder zwischen sechs Monaten und 17 Jahren überfordert war, erschien der Angeklagte wie der „rettende Engel“: Er hatte ihnen angeboten, sich um ihren Zehnjährigen zu kümmern, der schwierig war und sich in der Schule prügelte.

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Er lud das Kind zu sich nach Troisdorf ein, ging mit ihm ins Kino oder ins Schwimmbad und schlief mit ihm in einem Bett. Anderthalb Jahre wurde der Junge missbraucht, bis er sich im Dezember 2019 seiner ältesten Schwester anvertraute.

Der Angeklagte will, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, auch gegen das zweite Urteil vorgehen; er hat bereits Revision eingelegt.  

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