Nachbarin fast erwürgtLandgericht Bonn schickt Hennefer in die Psychiatrie

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Justitia vor blauem Himmel

Abbild der Justitia (Symbolbild)

Bonn/Hennef – Die Erleichterung der Nachbarschaft war groß: Der Mann, der seit zwei Jahren ein Mehrfamilienhaus in Hennef tyrannisiert hatte, kommt nicht mehr nach Hause.

Die 3. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat für den 41-Jährigen die Unterbringung in einer psychiatrische Klinik angeordnet. Der Angeklagte, der an einer paranoiden Psychose leidet, sei nicht berechenbar, hieß es in der Begründung des Kammervorsitzenden Jörg Reismann.

Extrem laute Musik, Naziparolen und Schläge

Der Mann hatte eine 38-jährige Mutter, die mit ihrem elfjährigen Sohn seit Jahren Wand an Wand mit ihm lebte, am Abend des 20. September 2020 fast zu Tode gewürgt. Die Nachbarin hatte bei ihm geklingelt und ihn gebeten, die Musik leiser zu stellen, ihr Sohn könne nicht schlafen.

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Bis zum Schluss des Bonner Prozesses hatte die 38-jährige Nebenklägerin „Panik gehabt, dass er nicht weggesperrt“ wird, wie sie sagte. Nach ihrer Schilderung waren sie und die übrigen Bewohner des Mehrfamilienhauses bereits zwei Jahre lang regelrechtem Terror durch den Nachbarn ausgesetzt gewesen.

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Einschüchternd war nicht nur die extrem laute Musik, sondern auch die täglichen Hasstiraden mit Naziparolen oder bedrohlichen Schlägen gegen Zimmerwände und Möbel. Die Geräusche hatte die 38-Jährige mit ihrem Handy im Schlafzimmer ihres Sohnes mitgeschnitten und im Prozess vorgespielt.

Angeklagter verweigerte die Einnahme von Medikamenten

Schon zuvor hatte es offenbar Angriffe im Treppenhaus gegeben: In einem Fall hatte der 41-Jährige einen Nachbarn geschubst, dem Hausmeister hatte er mit dem Schlüsselbund auf den Kopf geschlagen.

Keiner im Haus traute sich mehr, in den Waschkeller zu gehen, die Fahrräder nahm jeder mit in seine Wohnung, um Begegnungen mit dem Angeklagten zu vermeiden.

Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert

Der Staatsanwalt, der wegen Schuldunfähigkeit auf Freispruch plädierte, hat für den 41-Jährigen keine Unterbringung gefordert: Das sei unverhältnismäßig, im vergangenen Jahr sei ja nicht mehr viel passiert.

Die Kammer jedoch fand das befremdlich: „Dass nichts passiert ist, ist reiner Zufall“, entgegnete Reismann. „Einer, der in Alltagssituationen derart ausrastet, stellt eine extreme Gefahr dar.“

Schließlich weigere er sich, Medikamente zu nehmen. Fachleute in der Bonner Landesklinik, wo er seit Februar 2022 vorläufig untergebracht war, seien an ihm gescheitert: Er sei absolut unzugänglich.

38-jähriges Opfer ist bis heute schwer traumatisiert

„Eine tickende Zeitbombe“, nannte ihn Nebenklagevertreterin Dagmar Schorn im Plädoyer. Ihre 38-jährige Mandantin sei bis heute schwer traumatisiert.

Diese hatte als Zeugin gesagt, der Angriff auf ihr Leben sei „wie aus dem Nichts“ gekommen. „Mindestens 30 Sekunden hatte er mir den Hals zugehalten. Ich habe keine Luft mehr bekommen und wurde ohnmächtig.“ Für die Mutter steht außer Frage, dass er in diesem Moment versucht hatte, sie umzubringen.

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