Nach Schüssen auf JungenKönigswinterer ist wegen versuchten Mordes angeklagt

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Im April 2021 war ein Junge durch Schüsse schwer verletzt worden. Im Zuge der Ermittlungen sperrte die Polizei einen Spielplatz in Bockeroth ab.

Bonn/Königswinter – Zehn Monate nach den zunächst rätselhaften Schüssen auf einen Elfjährigen muss sich dessen Stiefvater aus dem Ortsteil Bockeroth ab Freitag vor dem Bonner Jugendschwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen schwere Misshandlung eines Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung sowie versuchten Mord durch Unterlassen vor.

Am 8. April 2021 soll der Stiefvater – laut Anklage – bei Schießübungen in seinem Keller den Jungen mit drei Schüssen aus einer Luftdruckwaffe schwer verletzt haben. Zwei Projektile drangen tief in den Körper ein. Trotz akuter Lebensgefahr soll der Junge, der Autist ist und nicht sprechen kann, anschließend im Dorf noch mit anderen Kindern gespielt haben.

Als der Elfjährige zwei Stunden später – gegen 17 Uhr – blutend heimkehrte, ging es ihm so schlecht, dass er zunächst in die Kinderklinik Sankt Augustin gebracht wurde; hier erst entdeckten Ärzte die akut lebensbedrohlichen Einschüsse und informierten die Polizei. In der Uniklinik Bonn wurde das Kind erfolgreich notoperiert.

Stiefvater soll jede Hilfe unterlassen haben

Der Stiefvater – so der Vorwurf des Anklägers – sei der einzige gewesen, der dem Kind hätte helfen können. Er hätte die Schüsse aufklären und auch handeln müssen. Entsprechend wird ihm ein Mordversuch durch Unterlassen vorgeworfen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Weil der Junge bei der Aufklärung des Falls nicht helfen konnte, gestaltete sich die Rekonstruktion zunächst schwierig. Der Stiefvater wurde zwei Wochen später festgenommen, ein Haftbefehl jedoch hatte der Ermittlungsrichter nicht erlassen, es bestehe keine Fluchtgefahr. Das Gewehr – eine Langwaffe mit Knicklauf – wurde beschlagnahmt.

Da der Stiefvater sich nicht an das Kontaktverbot mit dem Kind gehalten hatte, wurde der Junge vorsorglich aus der Familie genommen. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt.

KStA abonnieren