Thuja im GartenSiegburgerin verklagt Nachbarin, weil sie gemeinsame Hecke entfernte

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Eine Thujahecke auf der Grundstücksgrenze entzweit Siegburger Nachbarinnen. (Symbolbild) 

Bonn/Siegburg – Schwups, da war sie weg: Nach kurzer Zeit war eine rund zehn Meter lange Thujahecke verschwunden, die 40 Jahre lang zwei Grundstücke zueinander abgegrenzt hatte. Eine der Hausbesitzerinnen war am 12. Februar vom Heulen einer Motorsäge aufgeschreckt worden. Doch ihr Protest blieb ungehört: Nur noch die knapp über dem Boden abgesägten Stümpfe waren auf der Grundstücksgrenze zu sehen, nachdem drei Männer das Gehölz im Auftrag der Nachbarin entfernt hatten. Weil sie der Überzeugung ist, dass zumindest ein Teil des Gewächses ihr gehörte und die Nachbarin sich schlicht über ihren Willen, den „Sicht- und Vogelschutz“ zu erhalten, hinweggesetzt habe, verklagte sie die Frau vor dem Bonner Landgericht. Stolze 6000 Euro möchte sie für eine Neuanpflanzung erstreiten.

Siegburgerin schätzte offenbar den hohen Sichtschutz von rund 2,2 Metern

Ihre besten Zeiten hatte die Anpflanzung wohl hinter sich: Das Gehölz sei vertrocknet und unansehnlich gewesen, hatte die Beklagte angegeben. Tatsächlich sehen die Pflanzen auf mehreren vor der Rodung entstandenen Fotos nicht besonders attraktiv aus. Offenbar schätzte die Klägerin aber dennoch den Sichtschutz der rund 2,2 Meter hohen Pflanzung. Sie habe das Haus 2014 gekauft, die Hecke habe die Vorbesitzerin in den 80ern „auf der gemeinsamen Grenze, aber überwiegend auf ihrem eigenen Grundstück“ angelegt.

Der kompletten Entfernung am 12. Februar seien gut eine Woche zuvor erste Rodungen vorausgegangen. Als sie ihre Nachbarin fragte, warum sie die Hecke entferne, habe diese ihr lapidar erwidert: „Aus spontaner Lust“.

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Weniger spontan sollen die Folgearbeiten vonstatten gegangen sein. Nachdem die Klägerin den Geräuschen der Motorsäge nach draußen gefolgt war, habe sie sich drei Gartenarbeitern gegenüber gesehen, die damit beschäftigt waren, die Reste zu beseitigten. Dem Tun des Trios habe sie heftig widersprochen, sei aber von den Arbeitern nur angegrinst worden. „Ist mir doch egal“, habe einer sie beschieden, während er mit der laufenden Motorsäge vor ihr herumgefuchtelt und die restliche Hecke niedergemacht habe. Die Frau rief die Polizei, bei deren Eintreffen waren aber sowohl die Arbeiter als auch die Resthecke verschwunden.

Die Beklagte gibt dagegen an, die Pflanzung habe mitnichten die Vorbesitzerin des Nachbarhauses angelegt, sondern es seien die ehemaligen Besitzer ihres eigenen Anwesens gewesen. Sie habe die Hecke entfernt, weil sie unansehnlich geworden sei. Das habe sie aber nicht, wie von der Klägerin behauptet, „aus spontaner Lust“ getan, sondern mit den Nachbarn abgesprochen: Die Klägerin und Ehemann hätten der Entfernung ein Jahr zuvor ausdrücklich zugestimmt.

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