Zu groß, zu hochAnwohner wollen gegen Bau eines Mehrfamilienhauses in Hennef klagen

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Auf dieser Fläche soll ein zwölf Meter hohes Mehrfamilienhaus entstehen. Der Bungalow wurde bereits abgerissen. 

Hennef – Der geplante Neubau eines Mehrfamilienhauses Am Steinkäulchen im Hanfbachtal erregt die Nachbarn. Zu groß, zu hoch, zu breit: Die Anwohner der Straßen, die das geplante Baugrundstück umgeben, haben viele Kritikpunkte. „Der Neubau soll zwölf Meter hoch werden und 18 Wohneinheiten beinhalten“, schildert Klaus Achterberg, der sich zusammen mit seinen Nachbarn gegen die Planungen wehrt. Er stellt klar: „Wir haben nichts gegen einen Neubau. Aber in dieser Form passt er nicht in unsere Siedlung und hätte auch niemals genehmigt werden dürfen.“

Der geplante Bau sei höher, als er der Vorschrift nach sein dürfte, und enthalte ein Flachdach, was ebenfalls nicht erlaubt sei. Zudem ragten die Balkone über die Bebauungsgrenzen. Die Nachbarn fürchten um ihre Privatsphäre und den Sonneneinfall in ihre Grundstücke.

Stadt Hennef: Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans

Dominique Müller-Grote, Pressesprecher der Stadt Hennef, entgegnet: „Die Grundfläche wird nur geringfügig überschritten. Damit entspricht das Vorhaben immer noch den Vorgaben des Bebauungsplans.“ Erlaubt sei eine offene, zweigeschossige Bauweise wie auf den Nachbargrundstücken. Die Höhe der Geschosse sei dabei nicht angegeben. Die überbaubare Fläche werde an der südlichen und südwestlichen Gebäudeseite um 75 Zentimeter überschritten. „Durch diese geringfügigen Überschreitungen sind keine negativen Auswirkungen auf das städtebauliche Erscheinungsbild zu erwarten.“

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Die Anwohner finden das geplante Bauprojekt viel zu groß und die Straßen viel zu klein. Sie wollen klagen. 

Erst im August 2020, sagen die Anwohner, hätten sie durch den Vorbesitzer von den Plänen erfahren. Die Baugenehmigung, die sie sich von der Stadt haben zusenden lassen, beruhe auf Sondergenehmigungen. „Das Grundstück befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Sonst ist das Bauamt immer sehr pingelig, hier ist das Recht unüblich großzügig ausgelegt worden“, sagt Achterberg. Generell seien Wünsche auf den eigenen Grundstücken fast immer abgelehnt worden, zum Beispiel nach einem Fahrradunterstand.

Eine Information der Anwohner sei durch die Landesbauordnung nicht vorgesehen, sagt Müller-Grote. Zudem sei das Grundstück nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. „In den vergangenen fünf Jahren wurden zwei Anträge zur Erteilung eines Bauvorbescheids eingereicht. Der erste wurde wegen nicht prüfbarer Angaben im Bauvorhaben zurückgewiesen, der zweite verstieß gegen die Vorgaben des Bebauungsplans und wurde ebenfalls abgelehnt“, sagt er.

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Der Plan der jetzt bauenden SFG Projekt Gruppe entspreche den Vorgaben. „Zudem ist die Erschließung des Grundstücks gesichert und der Bauantrag enthielt prüfungsfähige Unterlagen.“ Die SFG Projekt Gruppe hat auf Anfragen der Redaktion bisher nicht geantwortet.

Sorge bereitet den Anwohnern auch die Sicherheit, sie fragen sich, ob die Feuerwehrzufahrt breit genug ist und einen ausreichenden Radius hat. Messungen ergaben 9,50 Meter. „Das reicht bei weitem nicht“, glaubt Achterberg. Müller-Grote widerspricht: Die Feuerwehr könne bis an das Haus heranfahren. „Die öffentliche Verkehrsfläche wurde im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung des Zivil- und Bevölkerungsschutz für den Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten für ausreichend befunden.“

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Gerade mal so eben passte der Bagger durch die enge Einfahrt zu dem Grundstück, auf dem ein Mehrfamilienhaus geplant ist.  

Dennoch befürchten die Anwohner Probleme durch große Fahrzeuge: Erreichbar ist das Grundstück nur über eine schmale Zufahrt von der Wippenhohner Straße. An der breitesten Stelle – das haben sie ausmessen lassen – ist sie 3,55 Meter breit. Links und rechts davon parken die Nachbarn ihre Fahrzeuge. An einem Samstag im Mai zwängte sich hier frühmorgens ein Bagger hindurch, der schon an den Hecken entlangschrappte. Die Nachbarn sind sich einig, Baustellenfahrzeugen die Überfahrt ihrer Flurstücke zu verweigern, auch wollen sie gegen den Bau klagen.

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