HaftstrafeCannabis-Plantage in Hennef bringt Belgier ins Gefängnis

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Ein Begier wurde am Landgericht in Bonn zu einer Haftstrafe verurteilt, wer er die Hennefer Immobilie gemietet hatte, in der eine professionelle Cannabis-Plantage betrieben wurde.

Vor dem Landgericht-Bonn wurde ein Belgier verurteilt, weil er Mieter einer Hennefer Immobilie ist, in der Cannabis angebaut wurde.

Auf maximale Erträge war eine Cannabisplantage ausgelegt, die Ermittler 2019 in Hennef entdeckten. Jetzt wurde der Mieter der Immobilie am Bonner Landgericht verurteilt.

150 Hochleistungsleuchten hingen von der Decke, es gab eine vollautomatische Bewässerung und für das richtige Klima sorgte eine professionelle Belüftungsanlage: Die Cannabisplantage, die Drogenfahnder am 2. Dezember 2019 in einer Lagerhalle im Hennefer Gewerbegebiet an der Reisertstraße entdeckten, war auf maximale Erträge ausgerichtet. Nun wurde der Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, der die Immobilie im September 2017 angemietet hatte.

Der belgisch-italienische Geschäftsmann wurde allerdings nur wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt; sich selber um den Anbau oder die Vermarktung des illegalen Endproduktes gekümmert zu haben, konnten die Richter der zuständigen 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht dem im flämischen Genk geborenen Sohn einer belgischen Mutter und eines italienischen Vaters nämlich nicht nachweisen. Mit Landwirtschaft kennt sich der frisch Verurteilte bestens aus: In den elterlichen Kartoffel-Betrieben in Italien und Belgien hatte er als Schüler und Student wohl des Öfteren ausgeholfen.

Hennef: Angeklagte legte seinem Vermieter falschen Ausweis vor

Nach dem erfolgreich absolvierten Studium und ersten Stationen als Angestellter betätigte sich der junge Mann dann zunehmend auch selber als Geschäftsmann. Eine Zeit lang lebte er mit seiner neuen Lebensgefährtin in deren Heimatland Rumänien: In der Hauptstadt Bukarest gründete er schließlich jenes Unternehmen, das im Frühherbst des Jahres 2017 als Mieter der Hennefer Halle in Erscheinung treten sollte.

Ob die Firma tatsächlich irgendeiner Geschäftstätigkeit nachgegangen sei oder es sich um eine Scheinfirma handelte, habe die Kammer nicht abschließend feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilverkündung am Freitag.

Mit Fliesen – wie es der junge Geschäftsmann bei der Unterzeichnung des Mietvertrags angegeben hatte – handelte die im rumänischen Handelsregister eingetragene Firma aber eher nicht. Diese Angabe entpuppte sich wohl als ebenso erfunden, wie der Name, mit dem der Mieter den Vertrag unterzeichnete. Der vorgelegte gefälschte Ausweis trug aber seinen Teil dazu bei, dass es immerhin rund zwei Jahre dauerte, bis den Fahndern der Mieter ins Netz ging.

Cannabis-Plantage in Hennef: Fahndung nach Hintermännern

Das illegale Business war nämlich trotz der professionellen Vorbereitung im Dezember 2019 aufgeflogen: Ein Techniker des Stromversorgers hatte ob des enormen Stromverbrauchs der „Lagerhalle“ Verdacht geschöpft und die Polizei benachrichtigt. 2.640 Hanfpflanzen fielen den Drogenfahndern in die Hände; zwei Wochen später wären die Gewächse erntereif gewesen und hätten einen Ertrag von rund 90 Kilo Marihuana erbracht.

Die Fahndung nach den Hintermännern erwies sich allerdings als schwierig und nur dank den Ermittlern von belgischen Kollegen zur Verfügung gestellter Fotos gelang es schließlich der niederländischen Polizei den Mann im März dieses Jahres am Amsterdamer Flughafen Schiphol festzunehmen. „Wir sind uns sicher, dass Sie das waren“, sagte die Richterin dem frisch Verurteilten ins Gesicht. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Frage mit der sich die Kammer lange beschäftigt habe sei aber, was er gewusst habe. Und hier konnten die Richter keine Beweise für eine über die Anmietung hinausgehende Beteiligung finden. Dass der Mann hingegen wusste, dass die von ihm gemietete Halle als Plantage dienen solle, stehe für die Kammer außer Frage. Auch, wenn der 32-Jährige „nur“ wegen Beihilfe verurteilt wurde: Den Tatbeitrag sah die Kammer als durchaus wichtig an. „Ohne Halle keine Plantage“, schloss die Richterin.

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