Erste Version kassiertSatzung zu Gemeinschaftsunterkünften in Hennef neu beschlossen

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Die Stadt Hennef richtet die zwischenzeitlich als Lager genutzte Wohnboxenhalle für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine her.

Die Unterbringung von Geflüchteten ist in einer Satzung geregelt. Diese wurde auf Antrag von „Die Fraktion“ korrigiert. (Archivfoto)

„Die Fraktion“ forderte den Bürgermeister auf, die im Juni vom Stadtrat beschlossene Fassung zu beanstanden, weil diese gegen geltendes Recht verstoße.

Die Fraktion „Die Fraktion“ hatte recht damit, dass in der Hennefer Unterbringungssatzung, wie sie zunächst vorlag, nicht alles rechtens war. Mehrfach hatte Astrid Stahn nachgehakt und auf Änderungen gedrängt. Zuletzt forderte „Die Fraktion“ den Bürgermeister auf, die im Juni vom Stadtrat beschlossene Fassung zu beanstanden, weil diese gegen geltendes Recht verstoße.

Mario Dahm folgte dem nicht, bat die Fachverwaltung aber darum, die Hinweise der Fraktion zu prüfen. In der jüngsten Ratssitzung wurde dann der Beschluss vom Juni wieder aufgehoben und mit breiter Mehrheit (ohne „Die Fraktion“) eine überarbeitete Version beschlossen.

Jemanden bei sich übernachten zu lassen, gilt als Ordnungswidrigkeit

Die „Satzung der Stadt Hennef über die Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen“ – gemeint sind Geflüchtete, Asylbewerber und Obdachlose in den Gemeinschaftsunterkünften, in Übergangswohnungen und dem Obdachlosenheim – regelt zum Beispiel, wann Mitarbeiter der Sozialverwaltung eine Wohnung auch ohne Einwilligung der Bewohner betreten darf. „Gefahr im Verzug“ und „aufenthaltsbeendete Maßnahmen“ wurden als „begründete Ausnahmefälle“ neu in die Satzung aufgenommen.

Eine Ordnungswidrigkeit ist es, wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin eine andere Person bei sich übernachten lässt. Hier erreichte „Die Fraktion“ den Einschub „ohne Zustimmung der Sozialverwaltung“. Damit war Stahn aber noch nicht zufrieden.

„Es kann nicht sein, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn einmal ein Klassenkamerad oder eine Freundin bei einem schläft.“ Ihrem Antrag, einen Übernachtungsgast nur bei Mehrbettzimmern anmelden zu müssen, folgten die anderen Fraktionen nicht. Sozialdezernent Martin Herkt hatte eingewendet, dass es ja auch Wohngemeinschaften gebe.

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