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Kirche bleibt BodendenkmalOVG Münster bestätigt Schutzstatus für Propstei Oberpleis

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Das NRW-OVG mit Sitz Münster

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat ein Urteil zur Propstei gefällt. (Symbolbild)

Die Propstei Oberpleis bleibt Bodendenkmal. Das OVG Münster hat die Klage eines Eigentümers gegen den Schutzstatus abgewiesen.

In Münster hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen den Status als Bodendenkmal für die Propstei und Pfarrkirche Oberpleis in Königswinter aufrechterhalten. Laut einer Mitteilung des Gerichts war dies die erstmalige Auseinandersetzung der Richter mit der vom Land im Jahr 2022 geschaffenen Klassifizierung des „vermuteten Bodendenkmals“.

Zentraler Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung war laut Bekanntmachung der Beschluss der Bezirksregierung Köln vom Mai 2023. Dieser sah vor, die Areale des früheren Benediktinerklosters in das Denkmalverzeichnis der Stadt Königswinter aufzunehmen. Dagegen hatte ein betroffener Eigentümer geklagt und die Feststellung verlangt, dass die Schutzmaßnahme nicht für zwei seiner Parzellen gelte. Als Argument führte er an, dass ein eindeutiger Beleg für archäologische Funde im Erdreich fehle. Ferner sei die neue gesetzliche Regelung verfassungswidrig, da sie die Eigentümerrechte in unangemessener Weise einschränke.

Eigentümer sah seine Rechte unverhältnismäßig beschnitten

Dieser Argumentation schloss sich das OVG jedoch nicht an; es lehnte die Berufung gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab. Die vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass gemäß dem seit Juni 2022 gültigen Denkmalschutzgesetz NRW fortan „konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte“ genügten, um ein Bodendenkmal anzunehmen.

Für die Zuerkennung dieses Status werde eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nicht länger benötigt. Die Absenkung dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabs stehe mit der Verfassung im Einklang und sei insbesondere mit Blick auf den geringen Erhaltungsaufwand für Bodendenkmäler angemessen. Im gegenständlichen Fall seien genügend wissenschaftliche Nachweise vorhanden.

Gericht: Geringere Anforderungen für Schutzstatus sind verfassungsgemäß

Expertengutachten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zufolge stellt die Propstei Oberpleis eines der bedeutendsten Relikte des mittelalterlichen Klosterlebens im Rheinland dar. Überdies sei sie der älteste Nachweis für die Besiedlung von Oberpleis. (dpa/red)

Die Entscheidung hat bislang keine Rechtskraft erlangt. Eine Revision wurde vom OVG nicht gestattet, jedoch besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.