Serbische FamilieKreis schiebt Mutter mit zwei Söhnen ab

Im Beisein der Polizei holte die Ausländerbehörde des Kreises eine Frau mit zwei Kindern ab, um sie ausfliegen zu lassen.
Copyright: Marius Fuhrmann
Lohmar – Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises haben in der vergangenen Woche eine Familie aus Lohmar mit zwei minderjährigen Kindern nach Serbien abgeschoben. Nach Angaben der Kreispressestelle war der Asylantrag der Frau mehrfach abgelehnt worden.
Im Morgengrauen, noch vor 6 Uhr, hatten die Behörden im Beisein der Polizei an der Wohnung der Familie geklingelt. Mit Rucksäcken auf den Schultern stiegen die Frau und ihre Kinder in ein Fahrzeug, das sie zum Flughafen bringen sollte. Der jüngere der beiden Söhne, acht und zwölf Jahre alt, war in Tränen ausgebrochen.
Mutter reiste bereits als Kind erstmals nach Deutschland
Die 34-jährige Frau sei 1990, als sie selbst noch ein Kind war, erstmals nach Deutschland gereist. So schildert es Rita Lorenz, Pressesprecherin des Kreises. Danach seien ihre Eltern mit ihr untergetaucht. Gut 20 Jahre später, 2010, sei sie erneut nach Deutschland gekommen und habe einen Asylfolgeantrag gestellt.
„Dieser wurde jedoch abgelehnt, weil die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage im Heimatland kein Abschiebungsverbot begründet. Sie muss von der Antragstellerin ebenso wie von vielen ihrer Landsleute bewältigt werden“, teilt Lorenz mit. Eine konkrete und individuelle Gefahr für die Frau habe man nicht feststellen können. Wenige Monate später sei die Frau nach Serbien abgeschoben worden.
Serbin stellte 2014 erneut Antrag auf Asyl
Der Kreissprecherin zufolge stellte die Frau im April 2014 einen neuen Asylfolgeantrag in der Bundesrepublik, diesmal gemeinsam mit ihren in Serbien geborenen Söhnen. Da die Anträge in der Vergangenheit allesamt abgewiesen worden waren, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch diesen abgelehnt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Diesmal aber habe sich die Frau juristisch zur Wehr gesetzt. Sie habe vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss geklagt, eine Berufung wurde durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Seit Juli 2017 sei die Frau demnach verpflichtet gewesen, zurück nach Serbien zu reisen.
Ihre Söhne seien in Deutschland zur Schule gegangen. Ein gesetzlicher Vertreter der Familie hatte noch versucht, eine Duldung durchzusetzen, scheiterte Ende 2020 jedoch aufgrund von „fehlenden Integrationsvoraussetzungen“. Hierzu gehörten Lorenz zufolge fehlende Sprachkenntnisse oder eine berufliche Eingliederung. Das Verfahren über die Beschwerde der Frau sei derzeit noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. „Dies hat für die Abschiebung jedoch keine aufschiebende Wirkung“, bekräftigt Lorenz.
Im Frühsommer hatte die Abschiebung einer albanischen Familie für scharfe Kritik bürgerschaftlicher Gruppen und Parteien am Handeln des Landrates und der Kreisverwaltung gesorgt.
In Begleitung von Bundespolizisten landete das Charterflugzeug mit der serbischen Familie am Nachmittag in Belgrad.