Abo

„Sie wären nur noch Brösel gewesen“Bewährungsstrafe für Lohmarer nach Verpuffung im Keller

4 min
Nach einer Verpuffung im Keller eines Hauses in Lohmar waren Polizei und Feuerwehr im Sommer 2024 stundenlang mit der Bergung und Sicherung von Sprengstoff und gefährlichen Chemikalien beschäftigt.

Nach einer Verpuffung im Keller eines Hauses in Lohmar waren Polizei und Feuerwehr im Sommer 2024 stundenlang mit der Bergung und Sicherung von Sprengstoff und gefährlichen Chemikalien beschäftigt.

Weil er in seinem Keller Sprengstoff hergestellt und eine Verpuffung verursacht hat, ist ein 38 Jahre alter Lohmarer verurteilt worden.

„An diesem Tag haben alle sehr viel Glück gehabt. Sie selbst, ihre Nachbarn und die Einsatzkräfte.“ Mit diesen knappen Worten fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Ereignisse zusammen, die am 29. Juni 2024 Feuerwehr, Polizei und die Anwohnerinnen und Anwohner in Lohmar stundenlang in Atem gehalten hatten und die jetzt vor dem Siegburger Amtsgericht ein juristisches Nachspiel hatten. Dort musste sich vor dem Schöffengericht ein inzwischen 38 Jahre alter Lohmarer verantworten. Der Tatvorwurf: Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und mehrfache versuchte gefährliche Körperverletzung.

An jenem Junitag war es im Kellerraum des Angeklagten in einem Acht-Parteien-Haus im Weidchensweg zu einer Verpuffung gekommen. Der 38-Jährige wurde bei dem Zwischenfall schwer verletzt. Die Wucht der Verpuffung schleuderte ihn gegen eine Wand, er erlitt zwei Wirbelbrüche, Verbrennungen im Gesicht und an den Händen sowie eine Verletzung im Genitalbereich. Unter den Folgen leidet der 38-Jährige bis heute. Er ist gehbehindert und kann nur am Stock laufen. Am Gebäude selbst entstand nur geringer Schaden. Die Druckwelle sprengte ein Kellerfenster.

Im Kellerraum in Lohmar lagerten verschiedene Chemikalien

Was zu der Verpuffung geführt hatte, konnten die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zunächst nur ahnen: Im Kellerraum des Angeklagten lagerten verschiedene Chemikalien: Säuren in verschiedenen Kanistern und zunächst nicht zu identifizierende Substanzen. Auf dem Boden floß zudem eine gelbliche Flüssigkeit. Gewissheit brachten erst hinzugerufene Experten der Kölner Feuerwehr und des Landeskriminalamts: Im Keller wurde der hochexplosive Sprengstoff Triacetontriperoxid (TATP) gelagert. Den hatte der 38-Jährige über Monate selbst hergestellt, wie er vor Gericht schilderte.

„Man kann sagen, dass ich eine Art Chemikalien-Fetisch habe“, räumte der Angeklagte im Prozess ein. Wohl auch deshalb hatte er vor einigen Jahren eine Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten begonnen, die er aber nicht beendete. Auch ein anschließendes Praktikum in einem Chemieunternehmen mündete nicht in eine Berufstätigkeit. Der Lohmarer, der seit fast 20 Jahren unterschiedliche Drogen konsumiert und unter Depressionen leidet, ist seit Jahren mal arbeitslos, mal arbeitssuchend gemeldet.

Feuerwehrleute räumten in Einmalanzüge gekleidet den Kellerraum aus und entdeckten Sprengstoff.

Feuerwehrleute räumten in Einmalanzüge gekleidet den Kellerraum aus und entdeckten Sprengstoff.

Seine Begeisterung für die Chemie blieb ungebrochen – zumindest bis zum Zwischenfall im Juni 2024. In seinem Keller stellte er, wohl nur für den Eigenbedarf, synthetische Drogen her. Besonders reizvoll war aber offenbar die Herstellung von TATP. Drei- bis viermal, so gab er auf der Anklagebank zu, habe er jeweils schätzungsweise 50 Gramm hergestellt und anschließend in einer Tupperdose gelagert. Wenige Zutaten und etwas Trockeneis zur Kühlung der Substanzen hätten genügt. Keine besonders gute Idee, das war dem Angeklagten durchaus bewusst. Mit zitternden Händen habe er mit dem selbsthergestellten Sprengstoff hantiert, räumte er vor Gericht ein.

Gesamtes Wohnhaus in Lohmar hätte zerstört werden können

Dass das absolut berechtigt ist, bestätigten vor Gericht zwei Sachverständige des Landeskriminalamts. Bei TATP handele es sich um eine hochexplosive Substanz. Besonders im trockenen Zustand sei der Sprengstoff ausgesprochen schlagempfindlich. Schon das Zerdrücken der TATP-Kristalle könne zur Zündung führen. Auch wenn der Behälter, in dem der Sprengstoff gelagert wird, größeren Erschütterungen ausgesetzt werde, sei eine Explosion wahrscheinlich.

Wäre es nicht zur Verpuffung einer kleinen Menge TATP, sondern zur Explosion des gesamten selbstangemischten Sprengstoffs gekommen, wäre das Wohnhaus vermutlich zerstört oder zumindest schwer beschädigt worden. Der Angeklagte hätte eine solche Explosion wohl nicht überlebt. „Sie wären nur noch Brösel gewesen“, brachte es der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand auf den Punkt.

LKA konnte Ursache der Verpuffung nicht abschließend klären

Was genau im Juni 2024 zu der Verpuffung geführt hat, konnte von den Experten des LKA nicht abschließend geklärt werden. Nach Angaben des Angeklagten könnte ein defektes Verlängerungskabel die Ursache gewesen sein. An besagtem Samstagvormittag habe er das Kabel einer Kühl-/Gefrierkombination in das Verlängerungskabel gesteckt. Dabei habe es einen Funken oder Blitz gegeben. Die LKA-Experten konnten am Verlängerungskabel tatsächlich Beschädigungen entdecken, die einen Kurzschluss hätten verursachen können.

Für das Gericht war jedenfalls klar, dass der Angeklagte die Verpuffung nicht selbst fahrlässig herbeigeführt hat. Davon war die Staatsanwaltschaft in ihrer Anfrage ausgegangen. Ebenfalls nicht haltbar war im Prozess der Vorwurf der mehrfachen versuchten gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassung.

Die Anklage hatte dem 38-Jährigen unterstellt, die Lohmarer Feuerwehrleute über die gefährlichen Stoffe bewusst im Unklaren gelassen zu haben, die er im Keller gelagert hatte. Damit habe der Mann billigend in Kauf genommen, dass die Einsatzkräfte durch weitere Verpuffungen oder Detonationen möglicherweise schwer verletzt werden. Auch nach Zeugenaussagen der beteiligten Feuerwehrleute konnte dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten werden. Sie hatten geschildert, dass der Angeklagte angesichts seiner schweren Verletzungen unter Schock stand und nicht in der Lage war, die Einsatzkräfte über die Lage im Keller zu informieren. 

Von den ursprünglich angeklagten Punkten blieb zuletzt nur noch der Vorwurf des strafbaren Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dafür verurteilte das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht folgte damit dem Strafantrag der Anklage. Zusätzlich muss der Angeklagte drogenfrei leben, andernfalls kann die Bewährung widerrufen werden.