Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sein Opfer mit K.o.-Tropfen betäubt.
Vergewaltigung mit K.o.-TropfenNiederkasseler musss für mehr als drei Jahre in Haft

Mit K.o.-Tropfen ihrem Getränk hat der Niederkasseler nach Überzeugung des Gerichts sein Opfer betäubt. (Symbolbild)
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Wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Bonner Landgericht einen 37-Jährigen aus Niederkassel zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Damit zog die 11. Große Strafkammer einen Schlussstrich unter eine Beziehung, die mit einem Date im Internet begonnen hatte.
Tatort war die Wohnung des Mannes in Niederkassel
Der Betriebswirt und die Frau hatten sich im Frühjahr 2024 in einem Anzeigenportal kennengelernt; es sei lediglich um einvernehmlichen Sex gegangen, behauptete der Angeklagte im Prozess in einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung. Am Nachmittag des 8. September 2024 trafen sich laut Staatsanwaltschaft die beiden in seiner Wohnung in Niederkassel. Dort soll er der Bekannten K.o.-Tropfen in ein Getränk gemischt haben, danach folgte ungeschützter Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Frau. Sie sei „nicht mehr in der Lage gewesen, frei darüber zu entscheiden“, heißt es in der Anklage.
Der Mann hingegen behauptete in seiner Einlassung, er habe beim Date in ihrem Beisein in seiner Küche zwei Gläser Aperol Spritz gemixt und in sein Glas einige Tropfen GBL hinzugefügt. Die drei Buchstaben stehen für Gamma-Butyrolacton, ein Mittel, das sowohl euphorisierend als auch als K.-o.-Tropfen wirken kann. Er habe GBL eigentlich als Aphrodisiakum für sich verwenden wollen, aber dann wohl die Trinkgefäße verwechselt.
Diese Geschichte nahm ihm die Kammer nicht ab, sie glaubte vielmehr dem Opfer, das kurz nach der Tat zur Polizei gegangen war und Anzeige erstattet hatte. Ihr schnelles Handeln war wichtig für die Beweisaufnahme, denn die Rechtsmedizin konnte in ihrem Urin K.-o.-Tropfen nachweisen; das wäre bei einer späteren Probeentnahme nicht mehr möglich gewesen.
Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten fand die Polizei einen verbotenen Schlagring. Deswegen wurde er zusätzlich zur schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung (wegen der Substanz im Glas) auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
