Corona-ImpfungenBezirksregierung: Landrat Schuster hat nicht korrekt gehandelt

Impfserum (Symbolbild)
Copyright: Quentin Bröhl
Rhein-Sieg-Kreis – Dass das Büro von Landrat Sebastian Schuster im April 200 Corona-Impftermine an Bürger vergeben hat, die sich dort beschwert hatten, weil sie bei der Vergabe von Impfstoff aus einem Sonderkontingent des Landes nicht zum Zuge gekommen waren, war nicht korrekt. Zu dieser Einschätzung ist die Bezirksregierung Köln gekommen.
Die Kölner Behörde reagiert mit damit auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD-Kreistagsfraktion gegen den Landrat. „Die Vergabe von 200 lmpf-lDs durch das Büro des Landrates war mit den geltenden Vorgaben nicht vereinbar. Sie stellt zudem einen Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz dar“, heißt es in der Antwort der Bezirksregierung auf die Beschwerde der Sozialdemokraten.
Ob sein Verhalten für Schuster Konsequenzen haben wird, steht allerdings noch nicht fest. Die Bezirksregierung hat nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie gegen den Landrat ein Disziplinarverfahren einleiten wird.
SPD sieht sich in ihrer Kritik bestätigt
Die SPD sieht sich unterdessen in ihrer Kritik an Schuster bestätigt. „Die Entscheidung der Bezirksregierung ist eine Bestätigung für die viele Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis, die sich durch das Vorgehen des Landrates ungerecht behandelt gefühlt haben“, kommentiert ihr Fraktionschef Denis Waldästl die Stellungnahme der Behörde. „Die klare Haltung der Bezirksregierung Köln ist ein Stoppschild für die Willkür des Landrates. Die Bestätigung unserer Position in diesen beiden wesentlichen Punkten der Dienstaufsichtsbeschwerde macht deutlich, dass eine Dienstrechtverletzung des Landrates vorliegt.“
Nicht beanstandet wird von der Bezirksregierung dagegen eine andere Entscheidung des Landrats. Schuster hatte veranlasst, ein Sonderkontingent von 14.000 Dosen des Vakzins Astrazeneca, die das Land kurz nach Ostern zur Verfügung gestellt hatte, nicht über das Impfzentrum des Kreises, sondern über ausgewählte Hausarztpraxen in der Region an über 60-Jährige verimpfen zu lassen.
Auch das hatte die SPD beanstandet. Das Vorgehen des Kreises sei nachvollziehbar und „im Ergebnis von der geltenden Erlasslage gedeckt“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung. Ebenfalls keinen Verstoß gegen geltendes Recht sieht die Bezirksregierung in der Weitergabe von 1500 Impf-IDs durch den Kreis an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet. Auch das hatte die SPD bemängelt.
Landrat sieht sich ebenfalls gestärkt
Der Landrat sieht sich durch die Stellungnahme aus Köln nun ebenfalls weitgehend bestätigt. Damit sei die Dienstaufsichtsbeschwerde „ganz überwiegend unbegründet“. Dass er mit der Vergabe der 200 Impf-IDs an Beschwerdeführer gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen habe, „tut mir sehr leid, und ich entschuldige mich aufrichtig dafür. Damals dachte ich, es sei die richtige und vor allen Dingen pragmatischste Vorgehensweise“, sagt Schuster.
„Mir war es ein Anliegen, dass alle Termine im Impfzentrum ausgeschöpft wurden, da musste zeitnah eine Entscheidung her. Mit dem Wissen von heute würde ich es anders machen.“
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Für die FDP-Kreistagsfraktion ist die Angelegenheit mit der Stellungnahme aus Köln erledigt. „In der von uns beantragten Sondersitzung des Kreis-Gesundheitsausschusses haben wir genau das kritisiert, was nun auch die Bezirksregierung rügt. Die freihändige Vergabe von Impf-IDs durch das Büro des Landrats war ein Fehler“, sagt Fraktionschef Christian Koch. „Für diesen Fehler hat sich der Landrat entschuldigt, aus unserer Sicht ist das Thema damit abgehakt.“
Wichtig seien nun der Fortschritt der Impfkampagne und die Vorbereitungen auf den Herbst und Winter, damit der Rhein-Sieg-Kreis keine vierte Corona-Welle erlebe.