Dass Patientinnen und Patienten für sogenannte Fehlfahrten beim Rettungsdienst zahlen sollten, hatte für massive Kritik gesorgt.
Einigung erzieltPatienten in Rhein-Sieg müssen doch keine Gebühren für den Rettungsdienst zahlen

Ist ein Transport mit dem Rettungswagen nicht notwendig, müssen Patienten nun doch nicht zahlen - eine Einigung mit den Krankenkassen wurde erzielt.
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Im Streit um die Rettungsgebühren für sogenannte Fehlfahrten im Rhein-Sieg-Kreis gibt es jetzt eine Einigung. Im zuständigen Ausschuss für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit ist beschlossen worden, der „Übergangsvereinbarung zum Rettungsdienst auf Landesebene“ beizutreten. Das bedeutet, dass für die Bürgerinnen und Bürger nun doch keine Gebühren für den Rettungsdienst anfallen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Ende vergangenen Jahres hatte der Kreistag – durchaus mit einigen Bauchschmerzen – beschlossen, Patientinnen und Patienten an den Kosten für den Rettungstransport zu beteiligen. Ausgelöst wurde die Entscheidung, weil die Krankenkassen, mit denen solchermaßen entstandene Kosten zuvor direkt als Kostenträger abgerechnet worden waren, diese Praxis aufgekündigt hatten. Eine andere Möglichkeit, als die Gebührensatzung neu aufzustellen, hatte der Kreis nicht gesehen, andernfalls hätte es ein Millionendefizit für die Kreiskasse und zu Lasten aller Steuerzahler gegeben.
Rettungsdienst darf für Menschen nicht von Finanzen abhängig werden
Die betroffenen Leer- oder Fehlfahrten – wenn also zum Beispiel ein Rettungswagen gerufen wird, sich am Einsatzort aber herausstellt, dass der Patient oder die Patientin nicht ins Krankenhaus gebracht werden muss – sollten anteilig von den Betroffenen gezahlt werden. Diese Regelung hatte zum Jahresende große Verunsicherung ausgelöst, gab es doch die Vermutung, dass Menschen aus Sorge vor den Kosten erst gar keinen Rettungswagen mehr rufen würden. Eindringlich hatte Björn Franken, CDU-Fraktionsvoristzender im Kreistag davor gewarnt, dass der Zugang zum Rettungsdienst zu keinem Zeitpunkt von finanziellen Überlegungen abhängig gemacht werden dürfte.
Das Gros der Kritik richtete sich an die gestzlichen Krankenkassen, die von der bisherigen Regelung und Kostenübernahme Abstand genommen hatten. Eine solche Maßnahme sei unzumutbar, hatte Sara Zorlu, SPD-Fraktionsvorsitzende erklärt. Wer einen Rettungsdienst benötigte, solle nicht befürchten, auf den Kosten dafür sitzenbleiben zu müssen.
Übergangsvereinigung verhindert, dass Bürger zur Kasse gebeten werden
Im Januar, als die neue Satzung offiziel galt, hatte die Kreispolitik sich zusammengetan, um die Kostenübernahme durch die Patientinnen und Patienten noch zu verhindern. Das Thema hatte nicht nur im Rhein-Sieg-Kreis, sondern bundesweit für Aufruhr gesorgt. Deshalb setzte die Politik die Hoffnung auf eine Einigung mit den Krankenkassen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Der Kreisausschuss hatte einstimmig beschlossen, die Gebührenforderung bis Mitte des Jahres 2026 vorläufig auszusetzen, bis eine Zwischenlösung erreicht sei.
Und genau um eine solche geht es jetzt: In einer Übergangsvereinbarung des Landes NRW wurde inzwischen eine Einigung mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen gefunden. Der Kern der Übergangslösung ist die befristete Mitfinanzierung bestimmter Fehlfahrten und Fehleinsätze durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen für das Gebührenjahr 2026.
Krankenkassen finanzieren Fehlfahrten mit – Planungssicherheit für den Kreis
Diese besteht darin, dass die Krankenkassen die Fehlfahrten bis zu einem Anteil von maximal 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel (also unterschiedlicher Rettungsfahrzeuge wie Rettungswagen, Luftrettung, Notarzteinsatzfahrzeug etc.) zu 50 Prozent anteilig übernehmen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Überschreiten die Fehlfahrten 15 Prozent der gesamten Rettungseinsätze je Rettungsmittel im Kreisgebiet, muss der Kreis die überschüssigen Kosten selbst tragen.
„Wir sind sehr zufrieden, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht belastet werden und wir eine Lösung gefunden haben“, sagt Ingo Steiner von den Grünen und Vorsitzender des Ausschusses für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit.
Bundesregierung nimmt Fehlfahrten in Finanzierung mit auf
Durch das Zugeständnis der Krankenkassen als Kostenträger könne sich für das Gebührenjahr 2026 demnach eine „weitergehende Besserstellung des Trägers rettungsdienstlicher Aufgaben“, also des Kreises, ergeben, heißt es dazu in der Vorlage des Ausschusses für Rettungswesen.
Einigung erzielten die Kommunalen Spitzenverbände in NRW mit den Krankenkassen unter Moderation des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie unter Beteiligung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. „Die Annahme der Übergangslösug dient der Herstellung einer vorläufigen Planungs- und Finanzierungssicherheit“, heißt es in der Ausschussvorlage weiter.
Nach dem Ablauf der Übergangseinigung für das Jahr 2026 werde sich das Thema dann grundsätzlich erledigen, erklärt Ingo Steiner im Gespräch mit der Redaktion. „Der Bund hat zum Januar 2027 jetzt das Sozialgesetzbuch geändert, in dem der Rettungsdienst geregelt wird.“
Solcherlei Fehlfahrten, bei denen ein Patient oder eine Patientin trotz angefordertem Rettungswagen keinen Transport braucht, oder wenn die Person verstirbt und deshalb nicht transportiert wird, seien bisher im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) nicht als Teil einer umfassenden Krankenbehandlung anerkannt gewesen, sondern galten als reine Transportleistung, erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. „Mit der Reform durch den Bundesgesetzgeber soll die Finazierung der Notfallrettung künftig gesichert als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.“
