Bank, Rathaus, Verkehr Keine Weihnachtsgeschenke in Rhein-Siegs Firmen oder Verwaltung

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Zwei Hände halten ein Geschenkpäckchen, eine Hand ist abwehrend nach oben gereckt.

Lieber nicht: Enge Grenzen setzen Vorgesetzte den Beschäftigten in Firmen und Verwaltungen.

Dienstanweisungen haben der Annahme von Geschenken zu Weihnachten oder sonstigen Vorteilen einen Riegel vorgeschoben. Wir haben uns umgehört.

„Die Annahme von was auch immer ist bei uns nicht erlaubt“, gibt Joachim Schölzel Auskunft, der Sprecher der Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft. „Bestimmt schon 15 oder 20 Jahre“ gelte dieser Codex, den sich das Unternehmen gegeben habe. Und der nicht nur für die Müllwerker gilt.

Firmen und Verwaltungen im Rhein-Sieg-Kreis setzen oft Wertgrenzen

„Da haben sich alle dranzuhalten“, stellt Schölzel klar: Das gelte auch für den Innendienst. Mögliche Geschenke würden zentral gesammelt; in der Vergangenheit seien solche Gaben zum Beispiel an die Tafel gegeben worden. 

„Es ist ganz wenig geworden“, berichtet Andrea Schrahe, Sprecherin der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg. Gleichwohl gälten für alle der insgesamt 530 Beschäftigten die gleichen Regeln: „Alles, was über 50 Euro wert ist, muss dem oder der Vorgesetzten gemeldet werden.“ Übersteige das Geschenk einen Wert von 250 Euro – was praktisch nicht vorkomme –, so muss das mit der Compliance-Abteilung abgesprochen werden.

Mit einem Grenzwert arbeitet auch die kreiseigene Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft. Der liegt laut Sprecherin Melanie Matyschok bei 25 Euro je Lieferant und Kalenderjahr. Geldgeschenke sind grundsätzlich nicht erlaubt. 

Die Fahrer kriegen mal einen Nikolaus oder eine Tüte mit Süßigkeiten
Melanie Matyschok, Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft

So oder so seien derartige Geschenke eher kein Thema für das Verkehrsunternehmen. „Die Fahrer kriegen mal einen Nikolaus oder eine Tüte mit Süßigkeiten“, in der Verwaltung landeten vielleicht Kekse oder ein Adventskalender. Das, so Matyschok, „stellen wir dann in die Küche, wo jeder dran kann“. Niemand behalte das für sich persönlich.

23 Seiten umfasst die „Dienstanweisung über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken (Vorteile)“ für die Beschäftigten der Gemeinde Much. Klares Ziel, so steht es der Präambel: den Eindruck zu vermeiden, „dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst beeinflussen können“.

Geldgeschenke darf niemand annehmen

Eine festgelegte Grenze, was den Wert eines Geschenks oder einer Einladung angeht, gebe es nicht, gibt Rathaussprecherin Andrea Tillmann Auskunft. Grundsätzlich seien aber Vorgesetzte zu informieren, geringfügige Gaben wie Kugelschreiber oder Kalender würden stillschweigend geduldet. Aber auch dabei gilt: „Bei der Beurteilung der Geringwertigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen.“

Die „stillschweigende Zustimmung“ beinhaltet auch die Dienstanweisung für die Beschäftigten der Troisdorfer Stadtverwaltung. Als erteilt gelte diese, so Pressesprecher Marc Eickelmann auf Anfrage, bei Sachwerten bis zu einer Grenze von zehn Euro.

Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke aus dem Kollegenkreis sind ebenso statthaft wie eine „übliche angemessene Bewirtung“ oder die Annahme von geringfügigen Leistungen, „welche die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen“. Darunter fällt beispielsweise eine Abholung vom Bahnhof bei Firmenbesuchen. Für Geldgeschenke auch in geringer Höhe könne es keine stillschweigende Zustimmung geben. 

Auch in Sankt Augustin ist den Beschäftigten der Stadtverwaltung untersagt, bares Geld anzunehmen. „Es gibt eine Dienstanweisung Korruptionsprävention“, sagte Rathaussprecher Benedikt Bungarten. Ausnahmsweise zulässig sind demnach „geringwertige Aufmerksamkeiten“ bis zur Grenze von zehn Euro. 

Gegen freundliche Weihnachtsgrüße hat niemand etwas einzuwenden

Voraussetzung ist, dass es keinen unmittelbaren Bezug zum Dienstgeschehen hat, außerdem müssen die Beschäftigten jedes der Geschenke in eine Liste eintragen, die bei den Vorgesetzten abzugeben ist.

Gegen einen freundlichen Weihnachtsgruß indes hat wohl kein Dienstherr etwas einzuwenden. Mehr denn je beschäftige das seine Abteilung, verrät RSAG-Sprecher Joachim Schölzel: Seit fröhliche Mails die traditionelle Karte ersetzt haben, müsse sich sein Fachbereich jedes Jahr aufs Neue darüber Gedanken machen.

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