FörderprogrammSolarzellen und Bäume in Rhein-Sieg werden ab Mitte April bezuschusst

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Balkon-Photovoltaikanlage an der Straße Auf der Papagei in Siegburg-Wolsdorf

Die Höhe der Förderung von Balkon-Photovoltaikanlage führte im Kreistagsausschuss für Umwelt. Klimaschutz und Landwirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis zu Streit.

Die SPD-Kreistagsfraktion kritisiert die Verteilung der Fördermittel für sogenannte Balkonkraftwerke.

Nach den Osterferien startet der Rhein-Sieg-Kreis sein vom Klimaschutzausschuss aufgelegtes Förderprogramm für sogenannte Photovoltaik-Balkonkraftwerke und Obstbäume. Privatpersonen können dann einen Zuschuss zum Kauf von Stecker-Solargeräte zur Stromerzeugung beantragen.

Er beträgt für ein übliches Stecker-PV-Gerät mit zwei Modulen und 600 Watt Wechselrichterleistung pauschal 250 Euro. Wird nur ein Modul (weniger als 500 Watt Wechselrichterleitung) installiert, liegt der Zuschuss bei 150 Euro. Das Angebot richtet sich sowohl an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als auch an Mieterinnen und Mieter.

Der Förderantrag muss vor Erwerb des Gerätes online über das Förderportal des Kreises gestellt werden. Möglich ist das vom 17. bis zum 28. April.

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40.000 Euro für Förderung von Stecker-PV-Geräten in Klimafond

Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält nach der Prüfung einen verbindlichen Bewilligungsbescheid über den Zuschuss. In einem zweiten Schritt kann dann nach der Installation und der Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister die Auszahlung beantragt werden.

Die App zum Balkonkraftwerk.

Zum Balkonkraftwerk gibt es eine passende App.

Für die Förderung von Stecker-PV-Geräten stehen 40.000 Euro im Fördertopf des Klimafonds zur Verfügung. Sollten in der Zeit bis zum 28. April mehr Anträge gestellt werden, als Fördermittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Los über die Zuteilung.

Ebenfalls vom 17. April an können auf dem gleichen Weg Anträge für eine Obstbaum-Förderung aus Mitteln des Klimafonds des Kreises gestellt werden. Hier können Privatpersonen einen Zuschuss für Jungbäume, Anbindematerial und Verbissschutz beantragen, wenn bestimmte Obstbaumsorten neu gepflanzt werden. Förderfähig sind ausschließlich sogenannte Hochstämme, da diese besonders langlebig sind und eine langfristige CO2-Speicherung ermöglichen.

Alte und regionale Sorten sollen zu Lebensräumen passen

Über die Auswahl „alter“, regionaler Sorten soll eine gute Einbindung in die Lebensräume im Rhein-Sieg-Kreis gewährleistet werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Euro der nachgewiesenen Kosten. Auch bei der Obstbaum-Förderung muss der Förderantrag vor dem Kauf der Pflanzen gestellt werden.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält nach der Prüfung eine verbindliche Zusage (Bewilligungsbescheid) über den Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Bäume gepflanzt wurden. Für die Förderung von Obstbäumen stehen aus dem Fördertopf des Klimafonds insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung.

Verteilung der Fördermittel sorgte für Streit

Über die Verteilung der Fördermittel hatte es im Kreistagsausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft Streit gegeben. Nachdem die Kreisverwaltung ursprünglich die Balkon-PV-Anlagen mit insgesamt 57.000 Euro und die Obstbaumaktion nur mit 8000 Euro fördern wollte, setzte die schwarz-grüne Kreistagsmehrheit eine andere Verteilung der Mittel durch.

Nun gibt es für Baumpflanzungen deutlich mehr Geld als ursprünglich geplant – ein Umstand, den die SPD als sozial unausgewogen kritisiert. Die Mittelverteilung bevorzuge nun Haus- und Grundstückseigentümer, argumentieren die Sozialdemokraten. Würde der Kreis einen Schwerpunkt auf die Förderung von Balkonkraftwerken legen, könnten stärker auch Mieterinnen und Mieter profitieren.


Projekte zur Energiewende

Die Kreisverwaltung verfolgt das Ziel, im Rahmen des „Maßnahmenprogramms 2025 für den Klimaschutz“ den eigenen Kohlendioxid-Ausstoß deutlich zu reduzieren und klimaneutral zu werden.

Für den Betrieb der kreiseigenen Verwaltungsgebäude, Schulen und Dienstwagen werden zurzeit noch fossile Energieträger wie Erdgas und Benzin benötigt, die nicht kurzfristig durch erneuerbare Energien ersetzt werden können. Den „Klimafonds“ hat der Kreis Anfang 2022 eingerichtet, um die Nutzung fossiler Energie zu kompensieren.

Für jeden Kubikmeter Erdgas und jeden Liter Benzin, den die Verwaltung verbraucht, wird ein bestimmter Betrag in den Klimafonds einbezahlt. Von dem Geld, das so zusammenkommt, werden Projekte zur Energiewende innerhalb des Kreises gefördert.

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