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Crash mit 530 PS22-Jähriger wegen illegalen Autorennens in Sankt Augustin verurteilt

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Bei einem Unfall auf der Einsteinstraße sind vier Menschen verletzt worden. Ein hochmotorisierter BMW war in den Gegenverkehr geraten und hatte drei Autos gerammt. Die Polizei sprach nach ersten Schätzungen von einem Schaden in Höhe von rund 180.000 Euro.

Vier Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen, als ein 530-PS-BMW auf der Gegenspur mit drei Pkw kollidierte. Es war ein Autorennen, urteilte das Gericht. (Archivfoto) 

„Ich kann nur hoffen, dass Sie so eine Karre nicht mehr in die Hand bekommen“, sagte der Siegburger Richter Herbert Prümper zu dem Angeklagten (22).

Vier Sekunden braucht der BMW M5 von null auf 100, ein Sportwagen mit 530 PS. Das wollte ein 22-Jähriger wohl mal ausprobieren, nicht auf dem Nürburgring, sondern auf der Einsteinstraße. Dort beschleunigte er sein fast neues Traumauto so stark, dass das Heck ausbrach und das Fahrzeug in den Gegenverkehr driftete. Das Siegburger Amtsgericht verurteilte ihn wegen illegalen Autorennens und fahrlässiger Körperverletzung. 

Der Crash am 12. September 2024 hatte schlimme Folgen: Drei Frauen wurden schwer verletzt, der Unfallfahrer leicht, drei Kfz hatten nur noch Schrottwert. Die Opfer leiden noch heute, auch wenn die körperlichen Verletzungen ausgeheilt sind. Eine Yoga-Lehrerin berichtete im Zeugenstand, dass sie sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Psychotherapie befinde.

Mit 85 bis 90 km/h musste der BMW aus der Kurve der Einsteinstraße fliegen

Eine Rentnerin steigt in kein Auto mehr, sie fährt nur noch Fahrrad. Eine medizinische Fachangestellte setzt sich mit unguten Gefühlen hinters Steuer, „ich muss fahren, muss meinen Alltag bewältigen, mit Arbeit und Familie“.

Es war der zweite Verhandlungstag, an dem der Prozess noch einmal neu aufgerollt wurde. Da der Angeklagte beim ersten Termin kein Geständnis abgelegt hatte, musste Richter Herbert Prümper einen Gutachter beauftragen. Der rekonstruierte den Unfall und kam unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Zeugenaussagen zu dem Schluss: „So fährt man auf Rennstrecken.“ Nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Ursächlich für den Crash sei die überhöhte Geschwindigkeit gewesen, zum Zeitpunkt der Kollision war der BMW etwa 85 bis 90 km/h schnell, erlaubt ist an dieser Stelle Tempo 50. Er sei von der Ampel sehr langsam losgefahren, vermutlich um Platz vor sich zu haben, habe dann aufs Gas gedrückt. Als Motiv vermutet der Rösrather Sachverständige Alexander Wiek: „Spaß haben.“ 

Zeugen berichteten vom aufheulenden Motor und quietschenden Reifen. Der Beifahrer, ein Mitarbeiter des BMW-Autohauses, schilderte einen Gasstoß. „Dann schwänzelte der Wagen, das Heck brach aus.“ Er blieb unverletzt.

Der Angeklagte habe an diesem Tag wegen eines Kratzers im Lack im Autohaus vorgesprochen, dann sei man mit dem Kunden zu einer „Erklär-Fahrt“ aufgebrochen. Bei der ging es um die Funktionen des Boliden, „das ist ja ein fahrender Computer“.  Man fuhr bis zur Tankstelle in Siegburg und zurück, 200 Meter vor dem Ziel geschah das Unglück.    

Die Kurvengrenzgeschwindigkeit an dieser Stelle liegt laut Gutachter bei 70, höchstens 80 km/h. Wer schneller fährt, fliege raus. Eventuell sei der Fahrer vom Gas gegangen, sodass der sehr leichte, mit Sportreifen ausgestattete BMW nicht wie erwartbar nach außen driftete, sondern in den Gegenverkehr.

Der Spurhalteassistent hätte umgehend gegengelenkt
Der Unfallsachverständige Alexander Wiek vor dem Siegburger Amtsgericht

Die Erklärungsversuche des Angeklagten hielt er für nicht stichhaltig. Die erste Version, der BMW sei in der Kurve gegen einen Bordstein gestoßen und dadurch ins Schleudern geraten, hatten die Zeugenaussagen widerlegt. Auch dass das mit zahlreichen Assistenzsystemen ausgestattete Fahrzeug von selbst auf die Gegenspur lenkte, sei nicht schlüssig, so Wieck: „Der Spurhalteassistent hätte umgehend gegengelenkt.“

Am Unfalltag wurde der Führerschein des Angeklagten beschlagnahmt, das Amtsgericht verhängte eine weitere dreimonatige Sperre. Das Straßenverkehrsamt werde entscheiden, ob und wann der 22-Jährige den Führerschein wieder bekommt. „Ich kann nur hoffen, dass Sie so eine Karre nicht mehr in die Hand bekommen“, sagte Richter Prümper.

Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage 2000 Euro an das Kinderhaus bezahlen

Der bislang nicht vorbestrafte Garten- und Landschaftsbauer, der im Betrieb seines Vaters beschäftigt ist, wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Er muss 2000 Euro Geldbuße bezahlen, die an das Dr. Ehmann-Kinderhaus fließt.

Die Geschädigten zeigten sich über das Verhalten des Angeklagten empört, der sich nie nach ihrem Befinden erkundigt und sich erst in der Hauptverhandlung entschuldigt habe. Eine der Frauen schilderte, dass sie eine Woche nach dem Unfall ein Bild von ihm in den sozialen Medien entdeckt habe mit seinem BMW, „darunter stand: Man lebt nur einmal“.