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ProzessTeppichbetrug in Sankt Augustin – Visitenkarte bringt 36-Jährigen vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht_Siegburg_Gerichtssaal_Akten

Akten im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Sankt Augustin/Siegburg – Ein möglicher Verkaufserlös von 30.000 Euro nach einer vorherigen Investition von 5000 Euro – das schien dem Sankt Augustiner Ehepaar ein lohnendes Geschäft. Und so überließen sie dem Mann, der Anfang Oktober 2020 erst angerufen und dann persönlich vorgesprochen hatte, mehrere Teppiche und als Anzahlung für verschiedene Arbeiten einen Armreif und zwei Ringe aus Gold. Immerhin hatte der sich auch mit einer Visitenkarte als Mitarbeiter einer Kölner Galerie vorgestellt. Nun aber landete das vermeintlich gute Geschäft vor Gericht.

Denn nachdem die Senioren weitere 3500 Euro bezahlt und später auch die Teppiche gereinigt und aufgearbeitet zurückerhalten hatten, war von einer anstehenden Auktion und von dem möglichen Preis von 30.000 Euro, die sie erzielen könnten, nicht mehr die Rede.

Betrugsprozess in Siegburg: Beschuldigter nach kurzem Verfahren freigesprochen

Gutachter, die der Geprellte einschaltete, bestätigten hingegen zweierlei: „Bei weitem“ hätten die Teppiche nicht den vorgegaukelten Wert, „bei weitem“ sei zudem die Reinigung, Rückfettung und Reparatur über dem Marktpreis für solche Dienstleistungen, der damals auf 1240 Euro taxiert wurde.

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Wegen Betrugs angeklagt, wurde der Beschuldigte nach kurzem Verfahren freigesprochen. Sein Mandant sei nie bei den Geschädigten gewesen, habe nie Geld erhalten, erklärte der Verteidiger. „Er hat mit der Tat gar nichts zu tun.“

Betrug mit Teppichen: Auf 1000 Euro kann der Sankt Augustiner noch hoffen

Ein Vergleich von Unterschriften erhärtete den Verdacht nicht, seine Visitenkarten hätten frei in der Galerie gelegen, sagte der Angeklagte. „Die hätte jeder nehmen können.“ Und als schließlich der betrogene Sankt Augustiner im Zeugenstand erklärte, den 36-Jährigen nie gesehen zu haben, plädierte auch die Staatsanwältin auf Freispruch.

Auf 1000 Euro kann der Getäuschte immerhin hoffen. Die sind das Ergebnis einer im Dezember 2021 außergerichtlich erzielten Einigung. Aber, so sagte er im Zeugenstand, „die Zahlung ist bis heute nicht erfolgt.“