Hohe GeldstrafeSiegburger Gericht verurteilt Rechtsanwalt wegen illegaler Hilfe für Mandanten

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Blick auf die Siegburger Innenstadt

Das Amtsgericht in Siegburg vom Michaelsberg aus gesehen. (Symbolbild)

Weil er einem Mandanten geholfen haben soll, Beweise beiseite zu schaffen, stand ein Rechtsanwalt vor dem Siegburger Amtsgericht.

Hat ein Rechtsanwalt seinem verhafteten Mandanten geholfen, Geld aus Drogengeschäften vor der Hausdurchsuchung beiseite zu schaffen? Das Amtsgericht Siegburg war nach drei Verhandlungstagen von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Indizienprozess endete mit einer hohen Geldstrafe von 8000 Euro. Schwerer könnte wiegen, wenn der Mittfünfziger seine Anwaltszulassung verlöre. 

Der Mandant des Rechtsanwalts, ein Drogendealer, war im August 2021 in Niederkassel in seinem Auto festgenommen und zur Polizeiwache Troisdorf gebracht worden. Dort hatte man ihm offenbar das Handy nicht sofort abgenommen.

Troisdorfer Polizei nahm Festgenommenen das Handy zu spät ab

Es  gelang ihm, einen Auftrag an seinen Vermieter zu senden: Dieser solle aus dem Keller die dort gebunkerten Betäubungsmittel holen, bevor diese den Fahndern in die Hände fielen.

Die Nachricht löschte er umgehend, sie konnte jedoch von den Ermittlern im Nachhinein wieder sichtbar gemacht werden. Als die Beamten das Mobiltelefon verspätet einkassierten, war noch eine weitere Mitteilung an den Vermieter lesbar: Drogen befänden sich ja auch noch in Brillenetuis in der Wohnung, bitte entfernen. 

Anwalt gab aus der Troisdorfer Zelle Anweisungen

Dann traf der Anwalt ein. Während des Gesprächs mit seinem Mandanten in der Zelle kontaktierte der Jurist per SMS einen Bekannten, Nachbar der Mutter des Dealers. Dieser sei verhaftet worden, der 35-Jährige solle von der Mutter den Schlüssel zu dessen Wohnung holen, „weitere Anweisungen folgen“.

Laut Telefonauswertung rief der Anwalt den 35-Jährigen später an, der Inhalt des Gesprächs ist unbekannt. Er habe den Mann nur beauftragt, wegen einer Sturmwarnung die Fenster zu schließen, so der Angeklagte. Doch der Nachbar der Mutter holte knapp 3000 Euro Bargeld aus der Wohnung, die anrückende Polizei durchsuchte ihn und fand das Geld.

Das Plädoyer erinnert mich an dunkle Zeiten in Deutschland
Angeklagter Rechtsanwalt zur Staatsanwältin vor dem Siegburger Amtsgericht

Im Zeugenstand gab der 35-Jährige an, er habe die Scheine nur der Mutter geben wollen, zur Sicherheit. Von dem Drogenhandel und der Verhaftung habe er nichts gewusst, die erste Nachricht des Anwalts hatte er angeblich nicht gelesen. 

Diese Schilderungen nannte die Staatsanwältin „Märchen aus 1001 Nacht“. Der Angeklagte wies in seinem letzten Wort die Vorwürfe von sich, nannte das Plädoyer voreingenommen, die Strafforderung von 10.000 Euro (100 Tagessätze à 100 Euro) einen „Versuch, mir einen reinzuwürgen“. Das erinnere ihn „an dunkle Zeiten in Deutschland“.  

Im Porsche und ohne Führerschein zur Troisdorfer Wache gefahren

Richter Hauke Rudat verhängte 80 Tagessätze á 100 Euro; da der Jurist als Miteigentümer einer Gemeinschaftskanzlei seine Einkünfte nicht beziffern wollte, werde deren Höhe geschätzt. Außer wegen Strafvereitelung wurde der Rechtsanwalt auch wegen Fahrens ohne Führerschein zur Rechenschaft gezogen. 

Er war bei der Polizei in Troisdorf mit einem Porsche Panamera vorgefahren, hatte den Autoschlüssel in der Wache in der Hand. Als er sich vorstellte, überprüften die Beamten seine Identität, wobei sie bemerkten, dass ihm schon vor Jahren nach einem langwierigen Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen zu schnellen Fahrens (198 statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde) die Fahrerlaubnis entzogen worden war.

Es hatte ihn zwar niemand auf dem Parkplatz der Wache am Steuer gesehen. Doch der Richter schloss aus den Schilderungen mehrerer Polizeibeamter, dass sich der Angeklagte nicht zur Wache hatte  chauffieren lassen: „Sie sind gefahren, davon bin ich überzeugt.“ 

Die Strafe, die unter 91 Tagessätzen liegt, taucht im Führungszeugnis nicht auf. Ob sich das Urteil auf seine Zulassung als Rechtsanwalt auswirken werden, ist unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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