Diskothek Klangfabrik in SiegburgFreisprüche im Türsteher-Prozess

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Das Siegburger Steffi musste im Sommer 2011 schließen.

Das Siegburger Steffi musste im Sommer 2011 schließen.

Siegburg – Dass Staatsanwaltschaft und Verteidiger über den Wert von Zeugenaussagen zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen, ist normal. Wenn aber ein Verteidiger einer Staatsanwältin „Frechheit“ wegen der Abqualifizierung von Entlastungszeugen attestiert, dann muss schon etwas Besonderes vorgefallen sein. Und das war vor dem Amtsgericht der Fall. Durch den Kampfgeist der Staatsanwältin dehnte sich ein Verfahren gegen drei Türsteher der Diskothek Klangfabrik auf acht Verhandlungstage. Sie sollen einen abgewiesenen Gast verletzt haben.

Am Ende vieler sich widersprechender Zeugenaussagen blieben zwei Schläge übrig, die aber keinem der Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Dennoch verurteilte die Richterin einen der drei Türsteher zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Sein Anwalt kündigte sofort an, in Berufung zu gehen. Es ging um einen Vorfall aus dem Jahr 2012: Ein offenbar stark alkoholisierter Mann randalierte vor der Diskothek, ohrfeigte eine Frau und ging auf die Türsteher los – nach übereinstimmenden Zeugenaussagen mit dem Ziel einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Türsteher brachten ihn zu Boden und hielten ihn fest, bis der Krankenwagen eintraf.

Finanzielles Interesse

Der Mann hatte sich – auch dies bestätigten Zeugen – so stark gewehrt und weiter um sich geschlagen, dass er sich selber mit dem Gesicht auf dem Boden liegend verletzte. Der randalierende Gast behauptete später, einer der Türsteher habe ihn mit Stahlspitzenschuhen ins Gesicht und gegen den Körper getreten, ein anderer habe ihm Reizgas in die Augen gesprüht. Doch die medizinischen Gutachten konnten diese Behauptungen nicht bestätigen.

Dennoch hielten die Staatsanwältin und auch die Richtern zumindest Teile der Aussage des im Gesicht Verletzten und seines Halbbruders für glaubhaft. Obwohl die Verteidigung zurecht darauf hinwies, dass beide ein finanzielles Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Denn der aggressiv aufgetretene Mann hatte schon in der Nacht den Türstehern angekündigt, Schmerzensgeld einzuklagen. Einer der drei Anwälte der Türsteher, Carsten Rubarth, ging mit der Staatsanwältin, die für alle drei Angeklagten eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung forderte, hart ins Gericht. „Sie haben sich verrannt“, attestierte er ihr.

Bei einem früheren Termin hatte die Staatsanwältin noch vorgeschlagen, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Am letzten Verhandlungstag warf sie den Angeklagten dann plötzlich Nötigung und Freiheitsberaubung wegen des Festhaltens des Randalierers vor. Das war dann selbst der Richterin zu viel. Immerhin aber ließ die mit ihrem Urteil die Anstrengungen der Staatsanwältin nicht ganz ins Leere laufen.

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