GewaltexzessProzess wegen brutaler Schlägerei in Siegburger Marktpassage

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Symbolbild

Siegburg – Die Videobilder aus der Marktpassage zeigen einen Gewaltexzess: Ein Türsteher schlägt mit einem Pfosten auf einen Gast ein. Zwei weitere kräftige Männer stürmen auf das Opfer zu, ein Schlagstock ist deutlich erkennbar. Haben beide zugeschlagen? Wer hat dem am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten? Die beiden 31 und 47 Jahre alten Türsteher auf der Anklagebank des Amtsgerichts hüllten sich in Schweigen.

Dem dritten Kollegen, dem Glatzkopf mit dem Pfosten, war  schon eine Woche zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung der Prozess gemacht worden. Er hatte ein Geständnis abgelegt und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bestätigt. Im Raum stand auch eine mögliche Schuldunfähigkeit wegen einer Psychose.

Einer der Angeklagten wurde schon verurteilt

Mit dem Urteil, zwei Jahre Haft auf Bewährung, habe der Mann „Glück gehabt“, sagte Richter Ulrich Prümper. Gleichwohl ist es noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung offen gelassen hat, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Deshalb wurde der Verurteilte auch nicht als Zeuge gegen seine früheren Kollegen geladen.

In der Tatnacht am 17. Dezember 2016 war viel Polizei im Einsatz, etwa 30 bis 40 Kollegen, schätzte eine Kommissarin im Zeugenstand. Sie versuchten die Lage zu beruhigen, dem stark blutenden Opfer zu helfen und sprachen mit Umstehenden. Die Polizisten nahmen auch Personalien auf. Doch keiner der Beteiligten wurde später auf die Wache geladen, um die Zeugenaussagen kurz nach der Tat schriftlich festzuhalten.     

Richter wollten keine Hauptverhandlung eröffnen

Wegen offensichtlicher Ermittlungspannen und wegen der diffusen Beweislage hatte der Richter es ursprünglich abgelehnt, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn jedoch dazu angewiesen.

Im Prozess, in dem das Video gezeigt und mehrmals  Standbilder aus den Ermittlungsakten begutachtet wurden, ergab sich ein klareres Bild, vor allem durch die Aussagen zweier Zeugen. Einer erinnerte sich deutlich, dass beide Männer mit Schlagstöcken hantiert hatten. Und ein junger Kommissaranwärter hatte die Personalien der Türsteher aufgenommen und diese eindeutig identifiziert. Richter Prümper kündigte an, dass diese Beweislage für ihn ausreichen dürfte, die bisher unbescholtenen Angeklagten   wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen.

Einer der Strafverteidiger, Uwe Krechel aus Bonn, wollte für seinen Mandanten eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Er beantragte, den dritten Kollegen, der bereits vor Gericht gestanden hatte, als Zeuge zu hören, sobald dessen Urteil  Rechtskraft erlangt. Geht er jedoch durch die Instanzen, muss dieser Prozess neu aufgerollt werden.

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