Nicht zur Verhandlung erschienenJunger Troisdorfer wegen Kreditbetrugs verurteilt

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Amtsgericht Siegburg 3

Der angeklagte Troisdorder erschien nicht zu seinem Prozesstermin im Amtsgericht Siegburg. (Symbolbild) 

Siegburg – Alles schien so einfach: Online beantragte ein 22-Jähriger aus Troisdorf einen Kredit bei einer Bank, legte Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge vor – alles gefälscht. Sein Versuch, einer Bestrafung zu entgehen, scheiterte indes: Der Angeklagte, der dem Prozesstermin unentschuldigt ferngeblieben war, wurde in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt.

Siegburger Amtsgericht: Haft statt Geldstrafe

Ob der Mann derzeit flüssig ist und wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet, darüber lagen weder Richterin Dr. Alexandra Pohl noch der Staatsanwaltschaft Informationen vor. Auch nicht, ob von der im Juni 2020 erschwindelten Kreditsumme noch etwas da ist oder ob der junge Mann bereits die kompletten 49.000 Euro verjubelt hat. Selbst wenn der 22-Jährige derzeit kein Geld hat, kann die Strafe vollstreckt werden: Der 22-Jährige muss dann wegen Betrugs und Urkundenfälschung für 120 Tage ins Gefängnis.

Die Bank, die ihm erst auf die Schliche gekommen war, als die erste Kreditrate ausblieb, wird den Betrag samt Zinsen und Zinseszinsen voraussichtlich auf zivilrechtlichem Weg einklagen. Ein so erwirkter Titel hat eine Rechtsgültigkeit von 30 Jahren. Sobald der Mann Einkünfte über dem Mindestbehalt hat, wird gepfändet.

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Dieser Weg sei allen Geschädigten anzuraten, bemerkte die Richterin. Das Amtsgericht hat in seinem Urteil zwar zusätzlich die sogenannte Einziehung des Wertersatzes (früher Rückgewinnungshilfe) verfügt, dieses Instrument gilt aber nur als stumpfes Schwert.

Falls bei dem Verurteilten dauerhaft nichts zu holen ist, wird diese strafrechtliche Vermögensabschöpfung zugunsten von Geschädigten von den Behörden in der Regel nicht weiter verfolgt. 

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