Prozess in BonnMann auf Rastplatz in Siegburg an der A3 mit fast zehn Kilo Haschisch erwischt

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Auf einem auf verschnörkelten Säulen getragenen Mauerstück steht das Wort Landgericht.

Vor dem Landgericht Bonn muss sich ein 36-jähriger Holländer verantworten, weil er als Drogenkurier tätig gewesen sein soll.

Ein Mann aus Amsterdam muss sich nun vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Geschichte, die er dort erzählt, klingt teils abstrus.

„Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass in diesem Saal nie gelogen wird“, sagte die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne und schaute dem Angeklagten direkt ins Gesicht. Aber die Geschichte, die der 36-jährige Amsterdamer erzähle, sei schon einigermaßen abstrus.

Der Mann muss sich vor der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter Köhnes Vorsitz wegen illegaler Drogeneinfuhr sowie Drogenhandels verantworten. Er war am 6. Dezember vergangenen Jahres mit 9815 Gramm Haschisch erwischt worden, als er auf der Fahrt in Richtung Süden eine Pause auf dem Rastplatz Siegburg eingelegt hatte.

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Den Beamten vor Ort hatte er zunächst erzählt, er sei auf dem Weg in die Schweiz, wo er den Neuschnee bewundern wolle. Das relativierte der im Grundsatz geständige Angeklagte vor Gericht dann dahingehend, dass er zugab, er habe mit dieser Geschichte nur die Durchsuchung seines Wagens verhindern wollen. „Das hat ja leider nicht geklappt“, erwiderte Richterin Köhne süffisant.

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Die Geschichte, die er nun erzähle, wirke aber prinzipiell nicht glaubwürdiger. Der Mann hatte angegeben, dass er zwar im Prinzip von seiner illegalen Fracht gewusst habe, die genaue Menge und das Versteck seien ihm aber genauso unbekannt gewesen wie das exakte Fahrtziel.

Eine Behauptung, die schon deshalb wenig überzeugend klingt, weil der mutmaßliche Kurier gelernter Metallbauer ist und die Zollbeamten auf der Fußmatte des Renault Scenic Metallspäne sichergestellt hatten, die möglicherweise bei der Herstellung des Drogenbunkers im Inneren des Wagens angefallen sein könnten.

Aber auch sonst war die Aussage des Amsterdamers einigermaßen widersprüchlich: Der in seinem Elternhaus in einem Amsterdamer Vorort lebende Mann hatte angegeben, ein Nachbar habe ihn gebeten, ihm bei der Auflösung seines Haushalts zu helfen. Als Lohn für seine Mühe sollte er den frisch auf seinen Namen angemeldeten Renault bekommen.

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Zur Haushaltsauflösung gehörte seinen Angaben nach auch eine erste Fahrt in den Südwesten Deutschlands. Damals habe man aber nur Möbel transportiert. Erst bei der zweiten Tour am Nikolaustag 2022 habe der Nachbar ihn dann gebeten, „ein wenig“ Gras mitzunehmen. Die genaue Adresse habe er nicht gekannt, da sie ihm erst kurz vor der Ankunft per Telefon habe mitgeteilt werden sollen.

Zuvor hatte der Angeklagte allerdings noch behauptet, dass er den Stoff an dieselbe Adresse wie die Möbel habe liefern sollen. Eine Entscheidung des Gerichts könnte möglicherweise noch vor Ostern verkündet werden.

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