Neue SatzungCafés und Restaurants in Siegburg dürfen Pavillons weiter nutzen

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Symbolbild: Für die Außengastronomie in Siegburg wird es keine Einschränkungen geben.

Siegburg – Wer darf den öffentlichen Straßenraum nutzen? Litfaßsäulen, Fahrradständer, Werbeschilder, Uhren, Altkleider-Container sowie Stühle und Tische vor Cafés und Restaurants kosten Gebühren, das regelt eine Satzung aus dem Jahr 1967, die zuletzt 1984 modifiziert wurde. Diese soll nun verändert werden, vor allem um Flächen für Car-Sharing einzubeziehen.

Doch die neuen Einschränkungen für die Außengastronomie, die ebenfalls darin enthalten waren, stießen auf Kritik im Stadtrat. Demnach wären als Witterungsschutz nur noch Markisen oder frei stehende Sonnenschirme erlaubt; „Überdachungen in Form von Pavillons oder Zelten sind grundsätzlich nicht gewünscht“, hieß es in dem neuen Regelwerk.

Siegburgs Bürgermeister will Gastro-Flächen „nicht grenzenlos erweitern“

Dieser Passus betreffe einige Gastwirte in der Innenstadt, monierte Hans-Werner Müller von den Grünen. Er sei der Meinung, dass „Zäune und Windschutzwände nicht dem einladenden Charakter widersprechen“.

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Man sei der Gastronomie in der Corona-Zeit durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren sehr großzügig entgegengekommen, wandte Bürgermeister Stefan Rosemann (SPD) ein. Die Flächen sollten „nicht grenzenlos erweitert werden". Die Stadt stehe aber in regelmäßigem Austausch mit den Branchenvertretern, so Rosemann. In konkreten Einzelfällen könne man sich abstimmen.

Siegburg: Das müssen Carsharing-Anbieter künftig bezahlen

Der Antrag der Grünen, den betreffenden Absatz aus der Satzung zu streichen, wurde mit den Stimmen der CDU mehrheitlich beschlossen. SPD, FDP – die Partner der Grünen in der kürzlich zerbrochenen Ampelkoalition – und die Linke stimmten dagegen.

Die geänderte Satzung wurde ansonsten einstimmig verabschiedet. Die Car-Sharing-Anbieter müssen pro Platz für Autos mit Verbrennermotor 25 Euro im Monat beziehungsweise 250 Euro im Jahr an die Stadt bezahlen; Stellplätze für Elektroautos, E-Scooter, E-Bikes, Fahrräder und Lastenräder sind frei.  

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