Abo

„Ihre Schuld ist gering“Milde Strafe in Siegburger Geldwäsche-Prozess

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht Siegburg

Das Amtsgericht Siegburg.

Eine arbeitslose Boutique-Angestellte ist in einem Geldwäsche-Prozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Es war die Hoffnung auf den „großen Schnapp“, die eine junge Frau in die Spielhalle trieb. Doch die Einzelhandelskauffrau häufte nur Tausende Euro Schulden an und saß nun wegen Geldwäsche auf der Anklagebank im Amtsgericht Siegburg. Sie sei da „in etwas hineingerutscht“, räumte die mädchenhaft wirkende 28-Jährige ein.

Sie hatte das Konto ihres Bruders einem Mann zur Verfügung gestellt, den sie aus der Spielhalle kannte, schilderte sie. Er habe ihr Geld geschuldet und den Vorschlag gemacht, 9000 Euro auf das Konto einzuzahlen. Wenn sie die Summe abhebe und ihm übergebe, dürfe sie ihre 2000 Euro plus 500 Euro behalten. Letztendlich hob dann nicht sie, sondern ihr Bruder auf ihre Bitte hin das Geld ab, die Siegburgerin hatte zu dieser Zeit keinen Job mehr und auch kein eigenes Konto. „Sie haben beide Augen zugemacht“, sagte Richter Dr. Daniel Hahn.

Angeklagte in Siegburg: „Ich wollte nur mein Geld zurück“

Dass die 9000 Euro nur aus dunklen Kanälen stammen konnten, habe sie nicht wissen wollen. Tatsächlich hatte es sich besagter Bekannter durch „Spoofing“ ergaunert, so wird die Betrugsmethode genannt, bei der die Täter in Computernetzwerken die eigene Identität verschleiern, um an das Hab und Gut anderer zu gelangen.

„Ich wollte nur mein Geld zurück“, sagte die Angeklagte flehentlich und mit rotgeweinten Augen. Der Richter beruhigte die junge Frau: „Sie werden hier nicht in Handschellen abgeführt, es war nur eine leichtfertige Geldwäsche, Ihre Schuld ist gering.“

Die arbeitslose Boutique-Verkäuferin hat noch andere Sorgen. Sie hat durch ihre Spielsucht nach eigenen Angaben mindestens 13.000 Euro Schulden angehäuft und weiß nicht, wie sie die begleichen soll. Richter Hahn riet ihr, sich an die Schuldnerberatung des SKM in Siegburg zu wenden.

Der Richter verhängte eine milde Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze à 10 Euro), die sie in Raten abzahlen kann. Das gilt auch für die Einziehung von Wertersatz: Da die 2500 Euro, die sie behalten hatte, aus einer Straftat stammen, muss sie diese Summe an die Staatsanwaltschaft zahlen. Die Anklagebehörde wird das Geld an das Betrugsopfer in den Niederlanden weiterleiten. „Damit habe ich gerechnet“, sagte die Angeklagte, „ich möchte auch nicht, dass es jemandem fehlt.“

KStA abonnieren