Siegburger Gericht21-Jähriger nach Raser-Unfall zu 6000 Euro Strafe verurteilt

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Bei dem Zusammanstoß entstand ein Sachschaden von insgesamt 20 000 Euro.

Bei dem Zusammanstoß entstand ein Sachschaden von insgesamt 20 000 Euro.

Siegburg – Schnell endete für einen 21-Jährigen Niederkasseler eine Spritztour, die eigentlich in einen netten Abend übergehen sollte: Auf der Deutzer Straße zwischen Rheidt und Niederkassel hatte er am 27. Juli 2018 einen gemieteten Seat Leon auf mehr als 170 Stundenkilometer beschleunigt, bei vorgeschriebenem Tempo 70. Als eine 59 Jahre alte Autofahrerin von einer Neben- auf die Hauptstraße einbiegen wollte, blieb ihm zu wenig Zeit für eine Vollbremsung: Er fuhr auf und schob den Wagen in das Gleisbett entlang der Straße. Die Frau erlitt schwere, der 21-Jährige und sein gleichaltriger Beifahrer leichte Verletzungen.

Vor dem Amtsgericht musste sich der 21-Jährige jetzt verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 50 Euro und weiteren vier Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Die Fahrerlaubnis hatte er vor acht Monaten abgeben müssen. Richter Roman Harbort führte zur Begründung an, der Raser habe vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet, grob und rücksichtslos bei einem „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“.

Mann hat sich bei Verletzten entschuldigt

Bereits zu Beginn der Verhandlung sagte Harbort, man könne froh sein, „dass alle Beteiligten mit allen Körperteilen“ aus der Sache herausgekommen seien. Zugunsten des Angeklagten führte er an, dieser sei strafrechtlich noch nicht aufgefallen. Bei der Verletzten, die ein Schleudertrauma davontrug und bis heute traumatisiert ist, habe er sich entschuldigt. Auch konnte der Handwerksgeselle glaubhaft machen, dass er seinen Führerschein brauche, um auf Montage zu fahren, so dass seine Anstellung in Gefahr sein könne. Zudem ging Harbort von fahrlässiger, nicht aber von vorsätzlicher Körperverletzung aus.

Der Angeklagte gab zu, an dem Abend bereits vor dem Ortsausgang den Wagen stark beschleunigt zu haben, sei aber durch Musik und das Mitsingen seines Lieblingslieds abgelenkt gewesen. Der PS-starke Mietwagen habe sich ganz anders verhalten als sein eigenes Auto, das eine schwächere Maschine habe.

Der Richter blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sechs Monaten auf Bewährung und einem weiteren vollen Jahr Führerscheinentzug. Die Verteidigung hatte 90 Tagessätze Strafe und zwei Monate Führerscheinentzug vorgeschlagen.

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